Wie sieht es aus bei einer vollen erwerbsminderungsrente auf Zeit mit bürgergeld Da diese Rente eine Arbeitsmarktrente ist
Sehr geehrte Frau C.,
danke für Ihre Anfrage zum Bürgergeld. Mit dem Bürgergeld bringen wir eine Leistung auf den Weg, die ein menschenwürdiges Existenzminimum für diejenigen sichert, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder anderen Gründen nicht aus eigenem Einkommen decken können. Darüber hinaus soll das Bürgergeld die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben ermöglichen.
Nur wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc. nicht ausreichend sind, erhält Bürgergeld. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird auch künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Wie und ob das auch auf Ihren beschriebenen Fall zutrifft, kann ich ohne weiteres leider nicht sagen. Vermutlich liegt aber keine entsprechende Erwerbsfähigkeit vor, wenn Erwerbsminderungsrente ausbezahlt wird. Hier besteht dann ggf. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die zwar auch inhaltlich von der neuen Reform profitiert, aber trotzdem eigenständig neben dem Bürgergeld steht.
Weitere Informationen zur Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung:
Am besten wenden Sie sich dazu an das für Sie zuständige Jobcenter oder das zuständige Amt und lassen sich beraten. Dort kann man Ihnen Auskunft erteilen, die passend zu Ihrer Lebenssituation ist.
Beste Grüße
Dirk Wiese