Wie lange darf man nach grundsicherungsantrag noch Vermögenswerte nachreichen? (Neuantrag . aktiendepot) Karenzzeit?
Habe aktiendepot und erst im März den Auszug bekommen. Jetzt nachgereicht
Gruß
Sehr geehrter Herr Z.,
aus der von Ihnen gestellten Frage wird leider nicht genau klar, um was es genau geht. Allgemein können Sie sich bei Fragen zu ihrem Grundsicherungsantrag an die entsprechende Stelle bei Ihrer Gemeinde/Stadt u.ä. wenden, und um nähere Informationen bzgl. möglicher Anrechnungen von nachträglich eingereichten Vermögenswerten erkundigen.
Natürlich steht Ihnen auch frei, sich beispielsweise bei Wohlfahrtsverbänden beraten zu lassen, wenn es um mögliche Verletzungen von zu meldenden Vermögenswerten in Bezug auf Ihre Grundsicherung geht. Sollten die Vermögenswerte über die Freibeträge gehen, kann es durchaus sein, dass Sie Teile der Grundsicherung zurückzahlen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Wiese