Warum bekommt eine Hausfrau keine Energiepauschale. Und wir alle die schon seit Tagen warten keine Antwort
Sehr geehrter Herr K.,
seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar dieses Jahres befinden wir uns in einer weiteren Krisensituation für unser Land, ja für Europa. Deshalb hat die Bundesregierung drei große Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht und damit Menschen und Betriebe in unserem Land spürbar entlastet werden. Angesichts der zugespitzten Lage ist aber deutlich geworden, dass die bisherigen Maßnahmen noch nicht ausreichen. Deshalb hat die Bundesregierung einen starken Abwehrschirm mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro beschlossen, mit dem wir die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die heimische Wirtschaft abfedern.
Zentrale Elemente dieses Abwehrschirms sind Programme zur Abfederung von Preissteigerungen beim Bezug und der Nutzung von Gas und Fernwärme (Gaspreisbremse mit Härtefallregelungen für Heizöl und Holzpellets) sowie beim Bezug von Strom (Strompreisbremse). Damit helfen wir allen, die von stark angestiegenen Energiepreisen betroffen sind, sowohl Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch Unternehmen und verhindern weitgehend langfristige Schäden für die deutsche Volkswirtschaft.
Die von Ihnen gestellte Frage, warum Hausfrauen bzw. Hausmänner keine eigene Entlastungsmaßnahme erhalten, kann ich dahingehend beantworten, dass einer von zwei Fällen zutreffen wird:
- Entweder ist die Hausfrau/der Hausmann alleinstehend und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. In diesem Falle dürfte die betroffene Person von Transferleistungen abhängig sein. Dazu wurden bereits in den ersten beiden Entlastungspaketen der Bundesregierung wie auch durch andere Maßnahmenpakete entsprechende Entlastungen auf den Weg gebracht, die Transferleistungsempfänger:innen unterstützen sollen. Hierbei kommt der Staat auch für die Mehrkosten bei der Grundsicherung und der Unterkunft auf.
- Oder die Hausfrau/der Hausmann lebt in häuslicher Gemeinschaft mit einer anderen erwerbstätigen Person, so dass auch in diesem Falle verschiedene Entlastungsmaßnahmen für Familien insgesamt oder für die im Haushalt lebende Erwerbsperson greifen.
In beiden Fällen erhalten also auch Hausfrauen bzw. Hausmänner eine Entlastung durch die Maßnahmenpakete der Bundesregierung, sei es direkt oder indirekt. Weitere Maßnahmen wie die Wohngeldreform greifen zusätzlich zu den weitreichenden Entlastungen, die wir bereits angestoßen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Wiese