Sehr geehrter Herr Wiese, warum werde in der bAV Bezieher von Kapitalauszahlungen gegenüber Bezieher einer Rente benachteiligt?
Sehr geehrter Herr Wiese,
warum müssen in der betrieblichen Altersvorsorge Bezieher von Kapitalauszahlung die Krankenkassenbeiträge über 10 Jahre hinweg zahlen, während bei Renten eine Verteilung über ca. 20 Jahre (Rentenbezugsdauer) erfolgt? Der Freibetrag bevorzugt Rentenbezieher gegenüber Bezieher einer Kapitalauszahlung (Freibetrag plus Inflation).
Mit freundlichen Grüßen
Eric C.
Sehr geehrter Herr C.,
die in Ihrer Frage mitklingende pauschale Aussage nach einer generellen Bevorzugung der Rentenbezieher ist nach meinen Informationen so nicht richtig. Denn je nach betrieblicher Altersvorsorge ist es möglich, sich zu Beginn des Rentenalters den angesparten Betrag als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen zu lassen. Auf diese werden dann Steuern und Sozialabgaben fällig, was aufgrund der Steuerprogression stark ins Gewicht fällt. Sofern der Empfänger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, werden auf den Betrag auch Sozialabgaben fällig. Die Abgaben werden wie folgt berechnet: Die Kapitalauszahlung wird gedanklich (regulär aber nicht in der praktischen Umsetzung) auf 10 Jahre verteilt (bzw. 120 Monate), d.h. der Empfänger muss so viele Steuern und Sozialabgaben zahlen, als hätte er 10 Jahre lang eine Rente erhalten. Ich empfehle Ihnen sehr, dass Sie sich an Ihren Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge wenden, um nach den Auszahlungsmodalitäten zu fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Wiese