Sehr geehrter Herr Wiese, wann beginnt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Evaluierung des Waffengesetzes?
Wann beginnen Sie mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserung der kriminalstatistischen Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen, die für eine Evaluierung erforderlich sind und wie sollen diese aussehen?
Warum erfolgt aus dem BMI der Versuch einer Verschärfung des Waffengesetzes, ohne dessen bisher vorgesehene Maßnahmen überhaupt erst evaluiert zu haben?
Halten Sie den letzten Referentenentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes VOR der Evaluierung nicht für einen Bruch des Koalitionsvertrages? Warum wird hier nicht die Evaluierung abgewartet?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Ich bekomme gerade viele Nachrichten mit wertvollen Hinweisen aus der Praxis, insbesondere von Jägern und Sportschützen. Diesen wichtigen Austausch werde ich auch in weiteren Gesprächen fortführen und die vielen Hinweise in das fortlaufende Verfahren zur Reform des Waffenrechts einbeziehen.
Aktuell ist der Vorschlag des Bundesinnenministeriums erstmal in die Ressortabstimmung gegeben worden. Dies bedeutet, dass jetzt die anderen Ministerien innerhalb der Bundesregierung ihre Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen und Ergänzungen zum Entwurf abgeben. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich also noch im Anfangsstadium. Wir werden es als Ampel-Koalition konstruktiv begleiten und dabei den Koalitionsvertrag im Blick haben. Für mich ist das Ziel dabei sehr klar: Ich möchte keine Waffen in den Händen von Leuten, die unseren Staat ablehnen. Wir brauchen hier also eine pragmatische Lösung, die zu mehr Sicherheit führt. Über den Weg dorthin müssen wir jetzt intensiv diskutieren.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese