Sehr geehrter Herr Wiese, leider war aus der Antwort von Ihnen nicht ersichtlich ob die finanziell schlechter gestellten Erwerbsminderungrentner auch im neuen dritten Energiekostenpaket berücksichtig
Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
kueroint@web.de
Sehr geehrte/r M. H.,
danke für Ihre Anfrage. Das Bundeskabinett hat sich heute mit der Energiepreispauschale für Rentner:innen befasst. Anspruchsberechtigt für die Einmalzahlung sind Personen, die zum 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnsitz in Inland. Auszahlung erfolgt automatisch durch die dafür zuständige Zahlstelle.
Das Ergebnis des Bundeskabinetts können Sie online gerne nachlesen: www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskanzleramt/energiepreispauschale-rente-2131844
Beste Grüße
Dirk Wiese