Sehr geehrter Herr Wiese, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?
Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?
Sehr geehrter Herr. W.,
Parteien spielen in unserer Demokratie eine wichtige Rolle. Sie genießen Privilegien, doch diese Rechte können entzogen werden, wenn eine Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet. Mit der Änderung von Artikel 21 GG haben wir es ermöglicht, verfassungsfeindlichen Parteien die staatliche Finanzierung zu entziehen, selbst wenn diese nicht in der Lage sind, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Position kürzlich bestätigt und entschieden, dass der NPD die staatliche Parteienfinanzierung entzogen werden kann. Ein Parteiverbot bleibt aber immer die „Ultima Ratio“, das letzte Mittel. Solche Verbotsverfahren müssen gut abgewogen werden, da die Anforderungen für ein Parteiverbot sehr hoch sind, wie es aktuell auch bei der AfD diskutiert wird.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese