Sehr geehrter Herr Wiese, hat eine Familie Anspruch auf Wohngeld, wenn die Ehefrau nicht arbeiten möchte, also Hausfrau ist?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Fragen zum Wohngeldanspruch wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige Wohngeldbehörde, da die Mitarbeiter:innen dort Einblick in die Unterlagen der Antragstellung haben und so fachkundigere Auskunft zu den einzelnen Situationen geben können.
Grundsätzlich gilt aber: Wohngeld ist eine Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen und ist ein Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten des selbst genutzten Eigentums. Wenn andere Sozialleistungen bezogen werden, die die Wohnkosten bereits berücksichtigen, kann in der Regel kein Wohngeld bezogen werden.
Der Anspruch und Höhe des Wohngelds hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Anzahl der Personen des Haushaltes, dem monatlichen Einkommen der im Haushalt lebenden Personen und der Höhe der Miete. All diese Punkte müssen geklärt werden, um eine Aussage zum Wohngeldanspruch in Einzelfällen treffen zu können.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie weitere Informationen zum Wohngeld erhalten. Dort finden Sie auch einen Wohngeldrechner, der Ihnen vielleicht eine grobe Richtung zu Ihrem persönlichen Wohngeldanspruch aufzeigen kann: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Dirk Wiese