Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
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Frage von Gabriele H. •

Ist es möglich das mein Ägyptischer Ehemann ohne A1 Sprachnachweis in Rahmen Ehegattennachzug nach Deutschland ein Visum beantragen kann und dann den A1 Sprachnachweis hier in Deutschland machen kann.

Sehr geehrter Herr Wiese
Ist es möglich das mein Ägyptischer Ehemann ohne A1 Sprachnachweis in Rahmen Ehegattennachzug nach Deutschland ein Visum beantragen kann und dann den A1 Sprachnachweis dann sofort hier in Deutschland machen kann.
Weil er aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist diesen in Kairo Goethe Institut zu machen und er auch nicht in Kairo lebt sondern in Sharm El Sheikh, ist es ihm auch nicht möglich für die Dauer des lernkurses in Kairo zu wohnen. Da er sich dieses finanziell auch nicht leisten kann.
Da es im ersten Migrationspaket heißt das dieses mittlerweile möglich ist,den A1 sofort nachholen zu können bei Ankunft in Deutschland.
Es heißt im überarbeitet Migrationspaket 2 soll der Sprachnachweis abgeschafft werden.
Wird dieses überarbeitete Migrationspaket 2 dieses Jahr noch in Kraft treten.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie meine Fragen beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele H.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern auf viele wichtige migrationspolitische Vorhaben geeinigt. Diese wollen wir nunmehr Stück für Stück umsetzen. Das Migrationspaket II befindet sich allerdings noch in Arbeit und da dabei noch offene Punkte zu klären sind, bitte ich um Verständnis darum, dass es mir nach wie vor nicht möglich ist, hierzu genaue Aussagen zu tätigen.

 

Es bleibt allerdings dabei: Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch unverzüglich nach Einreise ermöglicht werden soll. Uns ist klar, dass der Erwerb des Sprachnachweises in vielen Herkunftsländern nur schlecht möglich ist. Daher werden wir unsere Arbeit zu diesem Vorhaben weiterhin angestrengt fortsetzen. Schon jetzt gibt es bereits Ausnahmen vom Sprachnachweis, die Sie gerne hier nachlesen können:

 

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

 

Mit besten Grüßen

Dirk Wiese

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