Frage von Ina D. • 27.01.2023
Herr Wiese, vielen Dank für Ihre Antwort! Eine Frage hätte ich noch, wird bei der vollen EM-Rente das Pflegegeld von 316 Euro, beim Pflegegrad 2 mit zur Rente als Einkommen angerechnet ?
Antwort von Dirk Wiese SPD • 30.01.2023
Sehr geehrte Frau D.,
das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die zur Sicherstellung der Pflege dient. Es wird in der Regel nicht als Einkommen oder Hinzuverdienst angesehen. Ich empfehle Ihnen aber nachdrücklich, sich mit offenen Fragen bezüglich Ihrer Erwerbsminderungsrente und/oder Ihres Pflegegeldes an die zuständige Rentenversicherung bzw. Pflegeversicherung zu wenden. Dort kann man Ihnen Auskunft geben, die Ihre einzelfallabhängigen Faktoren und Lebensumstände berücksichtigt. Mir ist es nicht möglich, Ihnen eine fachkundige (Rechts-)Beratung zu geben.
Beste Grüße
Dirk Wiese