Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Klaus W. •

Guten Morgen Herr Wiese Bekommen Frührentner auch die 300 € Eneriepauschale.

Sehr geehrter Herr Wiese
Ich erhalte bis zum Eintritt in die normale Rente mit 66, mein Gehalt von meinem ehemaligen Arbeitgeber. Ich zahle Einkommensteuer usw.
Da ich aber nicht mehr aktiv bin zahlt mir mein Arbeitgeber keine Eneriepauschale.
Frührentner sind genauso belastet wie der Rest der Bürger und Rentner.
Wir bekommen weder Gehaltserhöhungen noch andere Hilfen.
Wurden Frührentner im dritten Paket wieder vergessen?
Herzlichen Dank.
MfG
Klaus W.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Energiepreispauschale. Aus Ihrer Beschreibung entnehme ich, dass Sie im Vorruhestand sind und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben. In diesem Fall entfällt Ihr Anspruch auf die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, da Sie keine aktive Beschäftigung nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz nachgehen.

Die Energiepreispauschale für Rentner:innen hingegen erhalten diejenigen, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 eine Leistung der Rentenversicherung oder der Versorgungsanstalt des Bundes nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz beziehen. Demnach gilt aber jemand als Frührentner:in, wenn vor regulärem Rentenantritt Rentenleistung (ggf. mit Abschlägen) bezogen wird. Dies scheint mir nach Ihrer Schilderung nicht auf Sie zuzutreffen, weswegen auch für diese Pauschale kein Anspruch besteht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat allerdings das Problem erkannt, weswegen meine Kolleg:innen aus dem zuständigen Fachausschuss einen Prüfauftrag an die Bundesregierung mitgegeben haben. So soll geprüft werden, welcher Personenkreis noch keine Energiepreispauschale oder vergleichbare Einmalzahlung erhalten hat und wie hier nachgebessert werden kann.

Darüber hinaus haben wir mit unseren Ampel-Koalitionspartnern eine Reihe weiterer Entlastungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, um den Bürger:innen bei den aktuellen Herausforderungen unter die Arme zu greifen:

So ermöglichen wir beispielsweise durch verschiedene steuerliche Anpassungen mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer:innen. Mit dem neuen WohngeldPlus erweitern wir zudem den Kreis der Anspruchsberechtigten massiv und fügen eine dauerhafte Heizkostenkomponente hinzu. Zusätzlich stellen wir einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro bereit und führen damit eine Strompreisbremse und Energiepreisbremse für Gas und Fernwärme ein. Zwischenzeitlich werden wir im Dezember mit einer Sofortzahlung bei der Abschlagzahlung für Gas und Fernwärme entlasten.

Eine Übersicht der Entlastungsmaßnahmen können Sie gerne online nachlesen: https://www.spdfraktion.de/entlastungen.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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