Erwerbsminderung im Alter, Grundsicherung, Kosten der Unterkunft: Besteht die Chance, dass das Sozialamt ab dem 1. Januar 2023 zumindest für die nächsten zwei Jahre die volle Miete berücksichtigen muss ?
Sehr geehrter Herr Wiese,
ich bin 59 Jahre, beziehe Rente wegen Erwerbsminderung und ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach
SGB XII. Nach einer Eigenbedarfskündigung musste ich in eine Wohnung umziehen, die in der Miete fürs
Sozialamt zu teuer ist, so dass ich den Großteil der Betriebskosten selber tragen muss, was mich existenziell
gefährdet. Besteht die Chance, dass das Sozialamt ab dem 1. Januar 2023 zumindest für die nächsten zwei
Jahre die volle Miete berücksichtigen muss ?
MfG
Michael L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem Bürgergeld wird eine Karenzzeit von zwei Jahren eingeführt, in der u.a. Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendung anerkannt werden. Diese Karenzzeit gilt jedoch ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden. Da Sie bereits Leistungen beziehen, würden Sie vermutlich nicht mehr in diese Karenzzeit fallen, besonders wenn sie zum 1. Januar 2023 bereits länger als zwei Jahre Leistungen beziehen.
Die Mitarbeiter:innen der für Sie zuständigen kommunalen Behörde können Ihnen bei weiteren Fragen bestimmt weiterhelfen und passend zu Ihrer Lebenssituation Auskunft erteilen. In diesem Zusammenhang empfehle ich, dort ggf. nochmal das Gespräch zu Ihrer aktuellen Wohnsituation zu suchen. Da Sie aufgrund einer Eigenbedarfskündigung Ihre angemessene Wohnsituation verlassen mussten und seitdem nicht in der Lage waren, eine Wohnung im angemessenen Rahmen zu finden, sollte sicherlich trotzdem eine Unterstützung möglich sein – zumindest überbrückungsweise bis Sie eine neue angemessene Wohnung gefunden haben.
Ich hoffe, dass sich hier eine gute Lösung für Sie finden lässt und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Beste Grüße
Dirk Wiese