Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Gabriele L. •

Bekomme ich mit voller Erwerbsminderungsrente auch Geld ?

Sehr geehrter Herr Wiese, ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente (ca 873€ netto) und 47€ Wohngeld.
Ich muss Brennmateriall (Pelettofen) für meine Wohnung selbst bezahlen um diese zu beheizen. Letztes Jahr kosteten 3 Paletten 743€ ,dieses Jahr kosten 2 Paletten 1546€. Ich weiß nicht wie ich das von meiner Rente bezahlen soll. Weder Wohngeldamt noch Amt für Rentner und Soziales in Roth können mir helfen. Der Ofen verbraucht auch Strom. Was sich auch bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkbar machen wird. Nicht nur mir geht es so, sondern auch jene die noch mit Holz ihre Wohnung beheizen. Sollen wir frieren? Wer kommt für Frostschäden und Schäden durch nicht heizen auf? Die 270€ sind ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Wie wird uns geholfen? Wie soll das weiter gehn? Wovon sollen wir unsere Monatlichen Fixkosten bezahlen? Mir droht jetzt auch noch eine 20% Mieterhöhung wegen Besitzerwechsel.
M.f.G
G.L.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

die Ampel-Koalition hat zur Unterstützung der Bürger:innen ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Mit den darin beschlossenen Maßnahmen greifen wir unter anderem direkt in den Strom- und Wärmemarkt ein, um ungerechtfertigt hohe Übergewinne und Preise zu deckeln. Das wollen wir mit einer Strompreisbremse und einer ähnlichen Absicht für den Wärmesektor umsetzen. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird zum Dezember 2022 zusätzlich an Rentner:innen ausgezahlt. Darüber hinaus wird es einen weiteren Heizskostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen geben. Dieser ist ein erster Schritt bevor wir künftig das Wohngeld reformieren und den Kreis der Anspruchsberechtigten merklich auf zwei Millionen Haushalte erweitern. Bei den kommenden Änderungen sollen auch Heizkosten im Wohngeld berücksichtigt werden. Bis jetzt werden diese nämlich nicht bei der Bedarfsermittlung von Wohngeld einberechnet.

Anders ist es hingegen bei der Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung, da hier Heizkosten berücksichtigt werden. Aus diesem Grund würde ich Ihnen empfehlen, zumindest Ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der zuständigen kommunalen Behörde prüfen zu lassen. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, sowohl Wohngeld als auch Grundsicherung zu erhalten; jedoch könnte eine Prüfung ergeben, dass ein Bezug von Grundsicherung günstiger für Sie wäre als Wohngeld. Die Mitarbeiter:innen der zuständigen Behörde bei Ihnen vor Ort können Ihnen da bestimmt weiterhelfen und passend zu Ihrer Lebenssituation Auskunft erteilen.

Allgemeine Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie gerne online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung nachlesen: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html.

Beste Grüße

Dirk Wiese

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