Frage an Dirk Wiese von Sebi S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Wiese,
als Schmallenbrger Bürger habe ich vor etwa einem jahr den Unfall der Bundeswehr in dem kleinen Ort ´Elpe´ mitbekommen.[1] Ein Wunder, dass nicht dutzende Menschen vernichtet wurden. Über denn Sinn und Unsinn in bewohntem Gebiet Flugübungen zu machen kann man streiten, diese Diskussion lasse ich außen vor.
Ich würde gerne wissen, wenn, wie heute wieder, extremst niedrig ein Flugzeug über Schmallenberg fliegt, bei wem kann ich Auskunft erhalten und mich beschweren über solch´ gefährliche Militärflüge? Kann ich, und wenn ja wie, dagegen vorgehen? Welche Rechte habe ich auf Informationen [ich würde gern möglichst viel Wissen erlangen, wenn ich mich schon unfreiwillig der Gefahr dieser tiefen Flieger aussetze indem ich hier wohne] Welcher Minister oder welches Ministerium entscheidet das Flüge über bewohntem Gebiet erlaubt sind? Fliegt auch, nicht-deutsches-Militär über unseren Köpfen? Gibt es in Deutschland Übungen mir Drohnen?
Liebe Grüße
S.Schütte
Sehr geehrter Herr Schütte,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministerium der Verteidigung ist für die Auswahl von Tieffluggebieten zuständig. Momentan gibt es in Deutschland neben dem Gebiet im Sauerland noch sechs weitere Tieffluggebiete. Diese werden sowohl von der Luftwaffe als auch von unseren militärischen Bündnispartnern genutzt. Die Luftwaffe hat für Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb ein extra Bürgertelefon eingerichtet. Unter dem folgenden Link finden Sie sämtliche Informationen und Ansprechpartner:
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Dir Wiese