Frage an Dirk Vöpel von Birgit L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Vöpel,
ich möchte gerne Ihre Meinung zum zuletzt beschlossenen Gesetz zur Zwangsbehandlung hören und frage Sie, ob Ihre politische Meinung auch mit Ihrer persönlichen Meinung übereinstimmt.
Was würden Sie sich von einer gesetzlichen Betreuung wünschen, falls Sie einmal in die Situation kämen, auf eine gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein?
Halten Sie die derzeitige Vergütung von gesetzlichen Betreuern für auskömmlich?
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung und würde mich über einen Austausch freuen
Sehr geehrte Frau Lordick,
vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage vom 08. September.
Ich habe mich zur Beantwortung zum ersten Mal etwas intensiver mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Ich bin natürlich kein Experte auf diesem Gebiet, will Ihre Fragen aber dennoch beantworten, so weit ich das zur Zeit vermag.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung gestimmt. Die Fraktion hat sich diese Entscheidung dem Vernehmen nach dabei nicht leicht gemacht. Wichtig war ihr insbesondere, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutz vor einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung auf der anderen Seite zu schaffen. Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wurde nach dem Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. Das Thema der medizinischen Zwangsbehandlung ist für die SPD-Bundestagsfraktion damit aber längst noch nicht abschließend behandelt. Es gilt weitere Schritte insbesondere im präventiven Bereich einzuleiten. Zum Beispiel sollten die ambulanten Hilfesysteme ausgebaut werden, um in Krisensituationen den Betroffenen schnell und frühzeitig helfen zu können.
Ich halte es auch für sehr wichtig, dass Patienten rechtzeitig auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden, damit ihr tatsächlicher Wille dokumentiert ist. In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des enormen öffentlichen Interesses will die SPD-Bundestagsfraktion diese und weitere Fragen in ihren Arbeitsgruppen zeitnah beraten und weitergehende Vorschläge in die politische Diskussion einbringen.
Die Antwort auf Ihre Frage, was ich mir von einer gesetzlichen Betreuung wünschen würde, falls ich selber einmal in die Situation käme, auf gesetzliche Betreuung angewiesen zu sein, fällt mir etwas schwerer. Ich würde sicher wollen, dass ich die bestmögliche Pflege und Betreuung bekäme. Allerdings lässt man den Gedanken bzw. die Vorstellung, einen wesentlichen Teil seiner persönliche Unabhängigkeit und Autonomie durch eine psychische Erkrankung zu verlieren, nicht so gerne an sich heran.
Die Vergütung der Betreuer ist nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion nicht in Ordnung. Die Fraktion hat wohl mehrfach deutlich gemacht, dass sie die Anliegen der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sehr gut versteht und und sich seit langem dafür einsetzt, dass die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer und ihr Zeitaufwand vernünftig gestaltet und vergütet werden. Die Tätigkeit der Berufsbetreuer ist von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und die Vergütung muss der Aufgabe entsprechend angemessen sein.
Mit besten Grüßen
Ihr Dirk Vöpel