Was ist aus dem Änderungsantrag geworden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
im Rahmen des Gesetzentwurfs des 4. DRÄndG hat die Koalition einen Änderungsantrag gestellt, um die Wahlfreiheit zwischen Beihilfe und GKV im sächsischen Beamtenrecht zu verankern. Sie haben im Januar dazu gesagt: "Für die SPD-Fraktion ist die Beseitigung dieses ungerechten Nachteils ein wichtiger Schritt hin zu einer Bürger:innenversicherung." Was ist aus Ihren Bemühungen geworden? Wann ist mit der Einführung der pauschalen Beihilfe in Sachsen zu rechnen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage und das aufmerksame Verfolgen der geplanten Dienstrechtsänderung für Beamt:innen.
Das 4. DRÄndG wird derzeit verhandelt. Es gibt momentan noch einige Punkte, in denen wir uns mit den Koalitionspartnern einigen müssen. In Bezug auf die pauschale Beihilfe ist allerdings bereits eine Einigung erzielt worden, diese wird also kommen.
Ein konkreter Termin für die Einführung kann aktuell noch nicht genannt werden, da im Rahmen der Änderung neben der pauschalen Beihilfe auch die Umsetzung der Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansteht. Wir bemühen uns, das Gesetz noch vor der Sommerpause durch das Plenum beschließen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen und verdeutlichen, dass meine Kolleg:innen und ich an einer möglichst baldigen Einigung arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter