Warum erachtet die Staatsregierung eine Campingplatzverordnung nicht als notwendig, obwohl 11 von 16 Bundesländern diesen Schritt zur Förderung des ländlichen Tourismus bereits umgesetzt haben?
In Sachsen gelten auch einzelne Wohnwagen- oder Caravanstellplätze als bauliche Anlage gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SächsBO. Eine klare Verordnung würde definieren, ab wann dies zutrifft, Ermessensentscheidungen und Verwaltungsaufwand minimieren sowie Klarheit und Zukunftssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Viele kleine private Betreiber tragen zur Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten bei, die den Tourismus fördern und zusätzliche Steuereinnahmen, Kurtaxe und Tourismuseinnahmen für die Region ermöglichen. Aktuell arbeitet das Bauamt jedoch daran, privaten Betreibern die Nutzung zu untersagen, was der touristischen Entwicklung entgegensteht. Eine Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 7/15709 / https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=33034) zeigt Unstimmigkeiten auf. Warum wird dieser Schritt in Sachsen weiterhin nicht gegangen, während andere Bundesländer bereits pragmatische Lösungen gefunden haben?
Vielen Dank im Voraus!
Ronny B.

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte mich zunächst für die verspätete Antwort entschuldigen. Wir stecken als Fraktion gerade mitten in den komplizierten Vorbereitungen und Verhandlungen zum sächsischen Haushalt für das laufende und das kommende Jahr.
Ihre Hinweise zur rechtlichen Einstufung einzelner Wohnwagen- und Caravanstellplätze als bauliche Anlagen sind nachvollziehbar. Es ist in der Tat wünschenswert, dass klare und praktikable Regelungen geschaffen werden. Das ist gilt im Übrigen für jeden Bereich.
Ebenso teile ich Ihre Auffassung über die Wichtigkeit von leicht zugänglichen touristischen Angeboten zur Förderung des ländlichen Tourismus und der regionalen Entwicklung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf der Plattform abgeordnetenwatch.de nur in meiner Funktion als Landtagsabgeordneter und nicht als Teil der Staatsregierung antworten kann.
Ich werde Ihren Hinweis in meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter gerne aufgreifen und das Anliegen in unserem für das Thema Tourismus zuständigen Fraktionsarbeitskreis anbringen.
Für eine Stellungnahme der Staatsregierung verweise ich gerne an das für die Bauverordnung zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. Per E-Mail erreichbar unter: buergerservice@smil.sachsen.de
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter