Warum erachtet die Staatsregierung eine Campingplatzverordnung nicht als notwendig, obwohl 11 von 16 Bundesländern diesen Schritt zur Förderung des ländlichen Tourismus bereits umgesetzt haben?
In Sachsen gelten auch einzelne Wohnwagen- oder Caravanstellplätze als bauliche Anlage gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SächsBO. Eine klare Verordnung würde definieren, ab wann dies zutrifft, Ermessensentscheidungen und Verwaltungsaufwand minimieren sowie Klarheit und Zukunftssicherheit für alle Beteiligten schaffen. Viele kleine private Betreiber tragen zur Bereitstellung von niedrigschwelligen Angeboten bei, die den Tourismus fördern und zusätzliche Steuereinnahmen, Kurtaxe und Tourismuseinnahmen für die Region ermöglichen. Aktuell arbeitet das Bauamt jedoch daran, privaten Betreibern die Nutzung zu untersagen, was der touristischen Entwicklung entgegensteht. Eine Antwort auf die Kleine Anfrage (Drs.-Nr. 7/15709 / https://edas.landtag.sachsen.de/redas/download?datei_id=33034) zeigt Unstimmigkeiten auf. Warum wird dieser Schritt in Sachsen weiterhin nicht gegangen, während andere Bundesländer bereits pragmatische Lösungen gefunden haben?
Vielen Dank im Voraus!
Ronny B.