Frage an Dirk Panter von Manuel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dirk Panter,
Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.
Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?
Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anmerkungen hinsichtlich der Bund-Länder-Regelungen in Bezug zum Infektionsgeschehen mit dem Corona-Virus, für deren verspätete Antwort ich mich bei Ihnen entschuldigen möchte. Natürlich haben sich in der Zwischenzeit einige Faktoren rund um das Infektionsgeschehen verändert. Laut Robert-Koch-Institut (Stand: 07.10.2020) kommt es vermehrt zu größeren Ausbruchsgeschehen, insbesondere im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis und bei Gruppenveranstaltungen. Die Dynamik nimmt fast in allen Regionen Deutschlands zu. Seit Ende Juli werden wieder deutlich mehr Fälle übermittelt, davon standen viele in Zusammenhang mit dem Reiseverkehr. Seit Ende August (KW 35) werden erneut vermehrt Übertragungen in Deutschland beobachtet. Daher ist aus meiner Sicht nachvollziehbar, warum die Länder auf der Grundlage gemeinsam geltender Hygiene- und Abstandskonzepte eigens länderspezifische Maßnahmen treffen. Bund und Länder haben sich auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen verständigt, die bundesweit einheitlich gelten, wie beispielsweise der Mindestabstand von 1,5 Metern, die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Covid-19-Risikogebieten und die seit April 2020 in Deutschland flächendeckend geltende Maskenpflicht. In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen - auch hier sind sich Bund und Länder einig. Weiterhin gilt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, in denen der Abstand nicht durchgängig einzuhalten ist, als ein entscheidender Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die
Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Eine diese Woche veröffentlichte, kanadische Studie, welche auf Basis des kanadischen Infektionsgeschehen unternommen wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass mindestens zwischen 25 Prozent der Infektionen durch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vermieden werden können. Sie trägt damit zu einer
Verlangsamung der Ausbreitung des Virus bei.
Je nach geltender Infektionsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes können Menschen aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen vom Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mittels eines ärztlichen Attestes befreit werden. Daher stellt sich mir die Frage nach einer Haftung in diesem Fall nicht. Für die von Ihnen angebrachte Vermutung, ob der Lockdown möglicherweise falsch gewesen sei, finde ich keine ausreichenden Anhaltspunkte. Natürlich hat diese Zeit des Stillstandes schwerwiegende Folgen gehabt, die es abzufedern gilt. Weitreichende Unterstützungsmaßnahmen wurden seitens des Bundes und der jeweiligen Länder bereits getroffen. Viele ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und Selbstständige wurden von der Corona-Krise schwer getroffen. Sie gilt es auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen. Die Bundesregierung hat in enger Abstimmung mit den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer im März 2020 alles Notwendige dafür getan, um das plötzlich stark angestiegene Infektionsgeschehen einzudämmen und die Risikogruppen zu schützen. In anderen Ländern kann man sehen, dass es zu weitaus stärkerem Infektionsgeschehen und einer höheren Zahl von Todesfällen gekommen ist. Allein, dass wir in der Bundesrepublik Schlimmeres verhindern konnten, sollte Bestätigung genug sein, dass es in dieser Zeit keine bessere Alternative gegeben hat. Das zuletzt erneut drastisch ansteigende Infektionsgeschehen in Deutschland bestärkt mich in dieser Aussage.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter
Quellen:
RKI- aktuelle Risikobewertung (08.10.2020):
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Bundesregierung - Beschluss von Bund und Ländern (27.08.20):
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/bund-laender-beschluss-1780458
Studie (Working Paper) der Simon Fraser Universität:
https://www.nber.org/papers/w27891.pdf