Frage an Dirk Panter von Erik B. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Panter,
in einer Demokratie ist es essentiell, dass alle Bürger freien Zugang zu den Informationen bekommen, die sie für Ihre Wahlentscheidung benötigen. Dies wird in den meisten deutschen Bundesländern durch Informationsfreiheitsgesetze geregelt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz) Einige Länder haben sogar Transparenzgesetze, die eine selbstständige Bereitstellung öffentlichkeitsrelevanter Informationen vorsehen. Auch Sachsen hat beispielsweise mit dem Geoportal einen ersten Schritt in diese Richtung unternommen. Allerdings gibt es in Sachsen noch immer kein Informationsfreiheits- oder gar Transparenz-Gesetz. Ich möchte Sie daher fragen, ob Sie als Abgeordneter und Ihre Partei die Einrichtung eines Transparenzgesetzes wie es bereits in Hamburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz existiert befürworten und unterstützen?
Plant die SPD über Ihre Regierungsbeteiligung ein Transparenzgesetz möglichst noch in diesem Jahr einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die sächsische SPD setzt sich für ein Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz ein. In unserem Programm zur Landtagswahl 2019 steht: *"Wir bleiben dabei: Sachsen braucht ein Transparenzgesetz. So wird das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen gesichert. Der Staat muss alle Informationen und Daten, die nicht aus besonderen Gründen einer Geheimhaltung unterliegen, von sich aus öffentlich zur Verfügung stellen und abrufbar machen."*
Diese Position findet sich auch als Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis90/DIE GRÜNEN und SPD für die Wahlperiode 2019 bis 2024. Darin steht: *"Wir wollen den freien Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten. Dazu schaffen wir bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz, das in der Regel kostenfrei sowohl den individuellen Zugang zu Informationen (Informationsfreiheit) ermöglicht als auch den allgemeinen Zugang zu digital vorliegenden Behördeninformationen über eine OnlineTransparenzplattform vorsieht, soweit der Schutz von Daten privater Dritter oder besonderer öffentlicher Belange nicht überwiegt.* *Zunächst ermöglichen wir der kommunalen Ebene rechtssicher Informationsfreiheitssatzungen erlassen zu können. Nach zwei Jahren wollen wir das Transparenzgesetz mit dem Ziel evaluieren, die Geltung auf die Gemeinden und Landkreise im Benehmen mit diesen auszuweiten und sie beim Ausbau dieser Angebote fachlich und wenn erforderlich finanziell zu unterstützen."*
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter