
(...) die Bundesregierung beachtet bei allen Entscheidungen über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 08.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. (...) Saudi-Arabien bezieht seit vielen Jahren Rüstungsgüter aus Deutschland. (...)