Frage an Dirk Niebel von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Minister Niebel,
ich setze bei meiner folgenden Frage voraus, dass Sie als Mitglied des Bundessicherheitsrats die Entscheidung von diversen Rüstungsexporten in Drittländer (insb. nach Saudi-Arabien) mittragen.
Auf der Website des Auswärtigen Amtes zum Thema "Menschenrechte" bezüglich Saudi-Arabien heißt es, "Menschenrechtler werden drangsaliert, inhaftiert oder gehen ins Ausland."
Rüstungsexporte in Länder, die die Menschenrechte missachten, verstoßen meines Erachtens gegen die Grundlagen der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Dort wird festgehalten: "Die Beachtung der Menschenrechte ist für jede Exportentscheidung von hervorgehobener Bedeutung, unabhängig davon, um welches mögliche Empfängerland es sich handelt. So werden Rüstungsexporte grundsätzlich nicht genehmigt, wenn „hinreichender Verdacht“ besteht, dass das betreffende Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird. Für diese Frage spielt die Menschenrechtssituation im Empfängerland eine wichtige Rolle." Nachzulesen im Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter 2009.
Falls nun ein Rüstungsexport nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat genehmigt wurde und von Ihnen unterstützt wird, wie begründen Sie den o.g. Verstoß gegen die Grundlagen der Bundesregierung?
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Mierisch
Sehr geehrter Herr Mierisch,
die Bundesregierung beachtet bei allen Entscheidungen über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und den „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union vom 08.12.2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Bei Ausfuhrvorhaben, die im Hinblick auf das Empfängerland, das Rüstungsgut oder den Geschäftsumfang von besonderer Bedeutung sind, entscheidet in der Regel der Bundessicherheitsrat. Das Parlament wird nachträglich im jährlich vorzulegenden Rüstungsexportbericht über die Entscheidungen unterrichtet.
Die Bundesregierung wägt die außen- und sicherheitspolitischen Belange genauso ab wie wirtschaftspolitische Interessen. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland und den Möglichkeiten eines Missbrauchs des konkreten Rüstungsguts kommen im Rahmen der Gesamtabwägung eine besondere Bedeutung zu. Im Nahen und Mittleren Osten verfolgen wir konkrete, auch bündnispolitische Interessen. Saudi-Arabien bezieht seit vielen Jahren Rüstungsgüter aus Deutschland. Das Land ist ein wichtiger Partner im Kampf gegen den Terrorismus. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen mit Saudi-Arabien für die Einhaltung von demokratischen Werten und Menschenrechten ein.
Sie können mich gern unter dirk.niebel@bundestag.de direkt anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel