Frage an Dirk Niebel von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie zum neuen Meldegesetz stehen, dass gerade vom Bundestag verabschiedet wurde.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
der Entwurf der Bundesregierung sah einen Einwilligungsvorbehalt vor. Dies wäre m.E. die beste Lösung gewesen. Das Parlament hat sich entschlossen, den Regierungsentwurf zu verändern. Ab 2014 gibt es mit dem neuen Bundesmeldegesetz erstmalig für alle Bürgerinnen und Bürger ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte zum Zwecke der Werbung. Erst mit diesem neuen Recht haben die Bürgerinnen und Bürger die volle Kontrolle über ihre Daten und können die Verwendung für Werbung und Adresshandel unterbinden.
Die Datenschutzprobleme bei der Nutzung von rechtmäßig oder unrechtmäßig erworbenen Daten der Werbewirtschaft lassen sich im Melderecht nicht lösen. Wer Daten für Rabatte und Kundenkarten, Preisausschreiben und Gewinnspiele freiwillig hergibt, muss wissen, dass sie für Werbung und zum Adresshandel genutzt werden können. Wer nicht will, dass seine Daten so genutzt werden, muss von seinen Rechten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Gebrauch machen.
Unsere Liberalen Argumente „Datenschutz im Melderecht“ finden Sie unter http://www.fdp-fraktion.de/files/252/29-Datenschutz_im_Melderecht.pdf , Fragen und Antworten zum Gesetz neuen Bundesmeldegestz unter http://www.fdp.de/files/1463/Melderecht.pdf . Die FDP-Bundestagsfraktion war und ist natürlich offen für weitere Verbesserungen. Ein Scheitern des Gesetzes im Bundesrat hätte nur zur Folge, dass es bei der unbefriedigenden Lösung in den Landesgesetzen bleibt, die weder ein gesetzliches Widerspruchsrecht noch einen Einwilligungsvorbehalt vorsehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel