Frage an Dirk Niebel von Hans-Heiner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Niebel,
die Frage von H. B. haben Sie leider nicht vollständig beantwortet.
Da mich diese Antwort sehr interessiert, stelle ich die Frage noch einmal:
Was würde eine-/n Ihrer Mitarbeiter-/innen erwarten, wenn diese-/r sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht hätte, z.B. dem, welches man Ihnen im Zusammenhang mit dem Teppich aus Afghanistan anlastet?
Bitte beantworten Sie nur diese Frage, ohne darauf hin zu weisen, dass Sie sich entschuldigt haben.
Übrigens: Entschuldigen kann man sich selbst nicht, wohl aber um Entschuldigung bitten!
Sehr geehrter Herr Kampen,
die Unterstellung in der Frage wird durch Wiederholung auch nicht wahr. Dienstvergehen betreffen das Beamtenrecht. Zur Aufklärung des Sachverhalts, ob eine Pflichtverletzung einer Beamtin oder eines Beamten vorliegt, würde ein Disziplinarverfahren nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen eingeleitet, und je nach Ergebnis würde eine angemessene Disziplinarmaßnahme ausgesprochen oder das Verfahren eingestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Niebel