
(...) dass ältere Menschen einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oft nicht geltend machen, weil sie den Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten, ist mit der Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beseitigt worden. Die steuerfinanzierte Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, keine Rente. Der Unterhaltsrückgriff ist bereits weitgehend eingeschränkt. (...)