erfreulicherweise hat das Gesetz ja den Bundesrat passiert und wird seit 01.04. angewendet.
die Istanbul-Konvention befindet sich durchaus in der Umsetzung, seit sie 2017 unterzeichnet wurde.
die Anbauvereine sind ausschließlich darauf ausgerichtet den Mitgliedern den Eigenanbau zu ermöglichen, sie werden kaum als Einfallstor für organisierte Kriminalität oder Geldwäsche wirken können.
ich halte es für absolut realistisch, dass wir, wie vorgesehen, auch die Säule 2 zur Legalisierung von Cannabis in dieser Legislaturperiode verabschieden werden.
da das Gesetz ja noch keinen neuen Grenzwert konkret regeln wird, kann es dazu also auch keine Veränderungen geben, auch wenn ich das sehr bedauere.
Wenn die Fragen geklärt sind erfolgt auch eine Abstimmung in der Fraktion (inzwischen ja so positiv abgeschlossen) und es ist allerdings so, dass im Regelfall, ich bin sicher auch hier, das klare Mehrheitsvotum dann akzeptiert wird.