Frage an Dirk Fischer von sabrina von a. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Fischer,
auf Anraten des Anwalts des Hamburger Grundeigentümerverbands, Herrn Uhlenbrock, wende ich mich an Sie, als Fachsprecher des Themas "Bauen".
Ich spreche für eine Gruppe von Grundstückseigentümern, die in HH-Niendorf grosse alte Grundstücke besitzen, die nach dem 40-Jahre alten Bebauungsplan nur mit einer vorderen Bebauung vorgesehen sind. Da die Änderung eines Bebauungsplanes eine politische Aktion ist, die in diesem Fall keinem der 8 Punkte des §1 des Raumordnungsgesetz widerspricht, sondern die Bauwirtschaft unterstützt und der wachsenden Stadt Hamburg Rechnung trägt, nun die Frage, ob Sie so einen Antrag unterstützen würden. Gern lasse ich Ihnen die Unterschriftenliste zukommen. Mit freundlichen Grüßen, S.v.Allwörden
Sehr geehrte Frau von Allwörden,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung eines Bebauungsplans für Hamburg-Niendorf. In meiner Eigenschaft als baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bin ich für baupolitische Fragen auf Bundesebene zuständig. Die Planungshoheit, d. h. der Erlass und die Änderung von Bebauungsplänen, liegt aber in den Händen der Gemeinden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die CDU-Bezirksfraktion Eimsbüttel, Herrn Michael Westenberger, Grindelberg 66 in 20144 Hamburg (Telefon 422 03 80) oder per E-Mail an cdu-fraktion-eimsbuettel@t-online.de .
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer