Waffen, die mit Infraschall oder Mikrowellen munitioniert werden: Unter welchen Umständen würde die Linke diese Waffen regulieren?
Sehr geehrter Herr Bartsch,
Waffen, die mit Infraschall oder Mikrowellen munitioniert werden, sind laut Bundes-Waffengesetz strafbewehrt: "Nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.6 zu § 2 Abs 2 – 4 WaffG ist der Umgang mit Gegenständen verboten, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), … Von dieser waffenrechtlichen Verbotsnorm sind auch Waffen erfasst, die auf der Grundlage von Mikrowellenbestrahlung oder Infraschall Verletzungen bei Menschen verursachen können. Verstöße gegen das Umgangsverbot sind nach § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG strafbewehrt.“
Aber diese Strafandrohung kann nicht durchgesetzt werden, weil es für Infraschall keine und für Mikrowellen extrem hohe Grenzwerte gibt. Diese Regelungslücke nutzen Kriminelle aus. Werden Sie das ändern und damit den Anspruch von Betroffenen auf Unversehrtheit von Person und Wohnung wieder herstellen?
Freundliche Grüße, Mariam Dessaive
Sehr geehrte Frau Dessaive,
da Waffen solcher Art verboten oder zumindest nicht erlaubt sind, sind hierfür auch weder Grenzwerte noch Strafrechtsverschärfungen oder neue strafrechtliche Maßnahmen notwendig.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch