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Dietmar Bartsch
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Frage von Bernd H. •

Wäre Ihre Fraktion eventuell bereit, zwecks Aufklärung einer eventuellen Komplizenschaft des BND mit dem Suharto-Regime, erneut eine entsprechende kleine Anfrage an die Bundesregierung zu stellen ?

Sehr geehrter Hr. Dr. Bartsch,
Ihre Fraktion hat am 27.05.2014 eine kleine Anfrage mit dem Titel
„Aufarbeitung der Massaker von 1965/1966 in Indonesien, der deutschen Rolle und
deren Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen“ an die damalige CDU/SPD-Regierung
gestellt.
Die damalige Anfrage wurde mit den üblichen Phrasen abgebügelt.
In der Zwischenzeit sind neue Hinweise an die Öffentlichkeit gelangt, die den Verdacht der besagten Komplizenschaft erhärten .
Außerdem wurde die Gelegenheit der diesjährigen Dokumenta 15 von der CDU/CSU nicht genutzt, um dieses dunkle Kapitel Ihrer Parteigeschichte aufzuarbeiten; im Gegenteil: Stattdessen wurde den Indonesischen Künstlern/Kuratoren eine Geisteshaltung unterstellt, die charakteristisch für den Deutschen Hitler-Faschismus ist.
Um weiteren Fällen solch dreister Täter-Opfer-Umkehr vorzubeugen, ist m.M.n. eine offene und umfassende Aufarbeitung der besagten BND-Aktivitäten unabdingbar.
Deshalb meine obige Frage an Ihre Fraktion.
MfG B.H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

eine erneute Befragung der Bundesregierung ist selbstverständlich denkbar. Ihre Anregung werde ich in jedem Fall an die zuständigen Fachpolitiker/innen weitergeben.

Hinweisen möchte ich aber auf die gängige, von Ihnen im vorliegenden Fall zu Recht kritisierte Praxis der Bundesregierung, parlamentarische Anfragen selbst zur historischen Aufarbeitung von BND-Aktivitäten in weit zurückliegender Vergangenheit nur unzureichend oder gar nicht zu beantworten. Zudem unterliegt auch die wissenschaftliche Forschung aufgrund der bestehenden Gesetzeslage weitgehenden Restriktionen. Die Geheimhaltungsvorschriften für Archivunterlagen des BND sehen eine Schutzfrist von 60 Jahren vor, bei Personenbezug teils weit darüber hinaus. Sind zudem eine sog. Verfügungsberechtigung - sprich: Beteiligung - eines ausländischen Geheimdienstes oder sog. zwingende Gründe des geheimdienstlichen Quellen- und Methodenschutzes gegeben, kann darüber hinaus dauerhaft von einer Offenlegung abgesehen werden. Dass wir solche Regeln für unzureichend halten, aber parlamentarische Mehrheiten für mehr Transparenz gegenwärtig nicht bestehen, können Sie sicher nachvollziehen.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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