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Dietmar Bartsch
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Frage von Werner F. •

Sehr geehrter Herr Bartsch, will der Gesetzgeber Arbeitslosen ohne Leistungsbezug, die in der GKV in der sogenannten Anschlussversicherung versichert sind mit Absicht ruinieren?

Sehr geehrter Herr Bartsch, ....so ist mein Eindruck.
Petitionen zur Absenkung des Mindestbeitrags für solche wurden zurück gewiesen mit einer sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts beziehenden Begründung. Freiwillig Versicherte könnten anders behandelt werden wie Pflichtversicherte.
Nun gibt es seit dem 01.04.2007 die sogenannte Auffangversicherung, eine Pflichtversicherung gemäss SGB V, fuer Menschen, die sich nicht freiwillig versichert hatten. Und welchen Beitrag hatten die zu zahlen? Richtig, den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter. Ab da gab es also dann auch noch eine und wieder durch das Bundessozialgericht abgesegnete Ungleichbehandlung Pflichtversicherter.
Seit August 2013 gibt es nun die Anschlussversicherung also die zwangsweise Weiterversicherung als freiwillig Versicherte..mit dem gleichen Mindestbetrag. Wieder eine Pflichtversicherung. Wechsel in die PKV meines Erachtens nicht einmal moeglich. Aber selbst wenn waere es der gleiche Mindestbeitrag.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr F.,

selbstverständlich respektiere ich, dass Sie der Themenkomplex weiter beschäftigt. Ich darf Sie nur auch bitten zu respektieren, dass ich Ihnen bereits dreimal inhaltlich zum Thema geantwortet habe und derzeit keine Ergänzungen dazu vorzunehmen habe.

Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch

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