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Dietmar Bartsch
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Frage von Karl-Heinz G. •

Sehr geehrter Herr Bartsch, ist die Bundeswehr als vom Bundestag gewählt , ein instruct auch für Militäreinsätze außerhalb der Bundesrepublik? Wenn nein, warum nicht?

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Sehr geehrter Herr G.,

korrekterweise wird die Bundeswehr nicht vom Deutschen Bundestag gewählt, sondern die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Dies bedeutet, der Deutsche Bundestag entscheidet mit Mehrheit über den Einsatz der Bundeswehr. Zentrale Norm für den Zweck der Bundeswehr erörtert Art. 87 a Grundgesetz mit seinem ersten Satz. Dieser lautet: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Verteidigung umschreibt die Landes- und weiter gefasst die Bündnisverteidigung. Auf diese Kernaufgaben sollte die Bundeswehr sich meiner Auffassung nach eng begrenzen. Über etwaige Ausnahmen muss immer eine Einzelfallabwägung befinden.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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