Bei Waffen, die mit Infraschall oder Mikrowellen munitioniert werden, verhindern zu hohe bzw. gänzlich fehlende Grenzwerte die Justiziabilität. Werden Sie diese Regelungslücke schließen?
Sehr geehrter Herr Bartsch,
Waffen, die mit Infraschall / tieffrequentem Schall oder mit Mikrowellen munitioniert werden, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst: https://fragdenstaat.de/anfrage/mikrowellen-emf-elektromagnetische-strahlung-infraschalltieffrequenter-schall/#nachricht-468065. Solche Waffen werden bereits gehandelt und z.B. für das Havanna Syndrom verantwortlich gemacht: https://www.theguardian.com/us-news/2021/may/13/havana-syndrome-brain-injury-130-incidents.
Aber der deutsche Staat hat für Infraschall keine Grenzwerte und für Mikrowellen extrem hohe Grenzwerte gesetzt. Damit wurde die Justiziabilität verunmöglicht und Opfer von Angriffen erhalten keinen staatlichen Schutz. Kriminelle nutzen diese Regelungslücke also in vielfacher Weise, beispielsweise zur Vertreibung aus Wohnungen.
Werden Sie diese Regelungslücke schließen und damit den grundgesetzlichen Schutz von Betroffenen auf Unversehrtheit der Person und der Wohnung sicherstellen?
Sehr geehrte Frau Dessaive,
wie aus dem zitierten Schreiben des BMI hervorgeht, sind Waffen, die auf eine größere Distanz als 2 m wirken, auch dann grundsätzlich verboten, wenn sie nicht mit kinetischer Energie wirken. Für die Zulassung von Mikrowellen- oder Schallwaffen wäre also eine explizite Nennung in den Anlagen zum Waffengesetz bzw. in der Waffenverordnung erforderlich. Somit wäre ihr Einsatz verboten. Bislang gibt es keine Hinweise auf einen so umfassenden Einsatz solcher Waffen, dass der Gesetzgeber hier regulierend tätig werden müsste.
Freundliche Grüße,
Dr. Dietmar Bartsch