Frage an Dietmar Bartsch von Werner P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch,
dieser Tage war in den Medien zu lesen, daß laut dem Stat. Bundesamt die um die Inflationsrate bereinigten Reallöhne im 2. Quartal dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,3 Prozent gestiegen sein sollen.
Mich würde in diesem Zusammenhang jetzt einmal interessieren, ob und ggf. inwieweit das Stat. Bundesamt bei der Ermittlung der Inflationsrate auch die versteckten Preiserhöhungen im Handel mitberücksichtigt hat, die dadurch zustande kommen, daß die Industrie ihre Produkte vermehrt nach dem Prinzip "weniger Inhalt für den gleichen Preis" auf den Markt bringt.
Ich würde mich über eine kurze Nachricht von Ihnen sehr freuen.
Sehr geehrter Herr Pries,
vielen Dank für Ihre Frage, die aus Sicht des Verbraucherschutzes sehr bedeutsam ist.
Das Statistische Bundesamt hat auf Nachfrage bestätigt: Der Wegfall verbindlicher Verpackungsgrößen wird im Rahmen der Erhebungen der Verbraucherpreise berücksichtigt. Eine wichtige Regel der Verbraucherpreisstatistik ist die Vergleichbarkeit der Produkte, für die monatlich Preise erhoben werden. Beim Preisvergleich werden selbstverständlich Mengenänderungen berücksichtigt. Verringert zum Beispiel ein Anbieter die Verpackungsgröße eines Produktes bei gleich bleibendem Preis, so wird dies in der Preisstatistik als Preiserhöhung verbucht."
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch