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Dietmar Bartsch
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Frage von Marcel G. •

Frage an Dietmar Bartsch von Marcel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch ,

Artikel 3 unseres grundgesetzes besagt:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Sind sie nicht auch der Meinung, dass in der Aufzählung aus Absatz 3 nicht auch die "sexuelle Orientierung" aufgeführt werden müsste?
Warum wurde dieser Punkt noch nicht aufgenommen? Planen Sie, an dieser Situation etwas zu ändern und wenn ja, wie sieht Ihre Planung aus?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Marcel Gust,

die Partei DIE LINKE und auch ich persönlich teile Ihre Auffassungen. Der Parteivorstand meiner Partei hat beispielsweise im März dieses Jahres den Beschluss gefasst, die Kampagne "Aktion Grundgesetz Lesben und Schwule in die Verfassung" zu unterstützen. Unsere bundesweite Arbeitsgemeinschaft DIE LINKE queer engagiert sich in dem Kampagnebündnis sehr aktiv.

Unsere Bundestagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. In dem Gesetzentwurf fordern wir, Artikel 3 Absatz 3 wie folgt zu ändern: (3) Niemand darf wegen des Geschlechts, der Abstammung, der sexuellen Identität, der genetischen Disposition, des Alters, der Herkunft, der sozialen Stellung, des Glaubens oder der religiösen oder politischen Anschauungen oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden.

In der Logik dieser Forderung schlagen wir daher vor, den Artikel 16a des Grundgesetzes wie folgt zu ändern: (1) Jeder Mensch, der aus begründeter Furcht vor Verfolgung aus rassistischen Gründen oder wegen seiner politischen Überzeugung, seiner Religion, der Nationalität, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, einer Behinderung oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe flieht, erhält Asyl.

Freundliche Grüße

Dr.Dietmar Bartsch, MdB

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