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Dieter Janecek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Pedro M. •

Wie stehen Sie zum Ersten Gesetz vom 7. Februar 2024 zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und der Rechten der Verbraucher*innenn? Insbesondere die Regelung von Scoring nach §37 BDSG?

§ 37 a) BDSG – Scoring. Ich begrüße, dass im aktuellen Gesetzesentwurf die Rechte der Verbraucher*innen bei der Anwendung des Scorings zukünftig besser geschützt werden sollen und keine personenbezogenen Daten aus sozialen Netzwerken, Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sowie Anschriftendaten genutzt werden dürfen. Jedoch ist mit §37 eine gesetzliche Erlaubnis des Geschäftsmodells insbesondere der Schufa abgebildet, wodurch diese weiter in ihrer Marktmacht vestärkt wird. Die Schufa benötigt damit keine weitere Einwilligung der Betroffenen. Weiterhin fehlen Informationen darüber, inwiefern die Vorgaben in §37 a (2) überprüft werden sollen, wenn nach wie vor
keine unabhängige Prüfung und Aufsicht für das Scoring eingesetzt wird. Wie stehen Sie dazu und was unternehmen Sie um die Rechte von Verbraucher*innen gegenüber von Auskunftskanzleien zu verteidigen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage an Dieter Janecek! .Wie Sie richtig schreiben, wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aktuell einer Reform unterzogen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Ressortabstimmung durchlaufen hat und am 07. Februar 2024 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Den Gesetzentwurf finden Sie unter folgender Internetadresse: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/aendg_bdsg.html;jsessionid=49B42F5878F527A252F6B858F417DB3E.live861. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Bundesrat beraten (BR-Drs. 72/24). Erst in einem nächsten Schritt wird er die Bundestagsfraktion offiziell erreichen und im Deutschen Bundestag im parlamentarischen Verfahren behandelt.

Der Gesetzentwurf zielt erstens darauf ab, Vereinbarungen des aktuellen zwischen den Ampelpartnern geschlossenen Koalitionsvertrags umzusetzen. Insbesondere soll dem Anliegen einer Verbesserung von Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes, insbes. durch eine Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus adressiert der Entwurf Handlungsbedarfe, die sich aus der Evaluierung  des  Bundesdatenschutzgesetzes  ergeben  haben  (siehe  die  vom  BMI  im  Oktober  2021 vorgelegte Evaluierung, https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/evaluierung-von-gesetzen/downloads/berichte/evaluierung-bdsg.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Die Stärkung der Rechte und die Wahrung berechtigten Interessen von Verbraucher*innen sind für uns als  Bundestagsfraktion von  Bündnis  90/Die  Grünen  ein  besonders  wichtiges  Anliegen.  Wir  konnten bereits während der Ressortabstimmung, also noch vor unserer formellen Befassung mit dem Entwurf, einige unserer Forderungen einspeisen. Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Beratungen werden   die   regierungstragenden   Fraktionen   absehbar   weitere   Änderungen   am   Gesetzentwurf vornehmen.

Die von Ihnen angesprochenen Aspekte, insbesondere die im Gesetzentwurf angelegte Neuregelung des  §  34  Absatz  1  Satz  2 BDSG,  haben  wir  bereits  fest  im  Blick.  Dabei  ist  im  Gesetzentwurf  bereits vorgesehen, dass diese für den Bereich des Scorings keine Anwendung finden soll. Derzeit prüfen wir, inwiefern wir im parlamentarischen Verfahren weitere Änderungen für erforderlich halten, damit das Auskunftsrecht der Betroffenen nicht unnötig eingeschränkt wird.

Auch  die  weiteren  von  Ihnen  genannten  Aspekte  zum  Scoring,  insbesondere  auch  das  dazu  jüngst ergangene   EuGH-Urteil, haben   wir   „auf   dem   Schirm“   und   berücksichtigen   diese   bei   unserer Positionsfindung.  Hier  stellt  sich  für  uns insbesondere  die  Frage,  ob  und  gegebenenfalls  wie  die datenschutzrechtliche Kontrolle noch weiter verbessert werden kann.

Freundliche Grüße

Team Janecek

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