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Dieter Janecek
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Frage von Petra S. •

Ungleichbehandlung der freiwillig Versicherten Rentner. Werden Sie, als mein Abgeordnerter etwas dagegen tun?

Sehr geehrter Herr Janecek,,wenn ein freiwillig Versicherter in Rente geht und dabei etwas angespart hat ,will die GKV davon Ihren Anteil! Richtig wohlhabende Menschen, müssen das nicht bezahlen! Z.B.eine Freundin, die seit Jahrzehnten in der Künstler Sozialkasse keine 200.- Euro Monatsbeitrag bezahlt, hat Immobilien im Wert von über 4 Millionen Euro geerbt. Sie muss davon keinen Beitrag an die GKV bezahlen! Bereits 2002 hat ein Urteil des Ersten Senats aus Karlsruhe auf der Grundlage entsprechender Vorlagen des Bundes sozialgesetzbuches (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbsatz 1 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 - GKV-Gesundheitsreform 2000 - vom 17.12.1999) einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG bei der Beitragszahlung von freiw. versicherten Rentner festgestellt. Diese zahlen erheblich höhere Beiträge, da bei ihnen alles herangezogen wird als Bemessungsgrundlage.Das ist schreiend ungerecht!

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bei Herr Janecek! Nun zu Ihrem geschilderten Fall: Der Beitrag für die Krankenkasse für freiwillig Versicherte ergibt sich aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen. Bei freiwillig Versicherten ist das Arbeitseinkommen nicht die alleinige Grundlage, sondern es wird die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" herangezogen. So zählen zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung zum monatlichen Bruttoeinkommen (Quelle: Verbraucherzentrale). Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht richtig, dass sich aus einem höheren Einkommen auch ein höherer Beitragssatz ergibt. Es gelten unterschiedliche Beitragssätze, je nachdem, welcher Art das Einkommen ist (z.B. Renten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einnahmen aus Kapitalvermögen). Ihr eingangs angeführtes Beispiel lässt sich für uns nicht abschließend bewerten, da nötige Informationen fehlen, z.B. ob bei der Person mit Immobilien Einkünfte aus Verpachtung und Vermietung bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Janecek

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