Sehr geehrter Herr Janecek, Die Grünen versprechen im Koalitionsvertrag ein Ende der Staatsleistungen an die Kirchen. Was tun Sie, damit es hier vorangeht?
Der Gesetzesentwurf der Grünen zum Thema (19/19273), der den Ländern das 20-fache der aktuellen Kosten aufbürden würde, wurde abgelehnt. Es gab einen alternativen Entwurf (19/19649), der deutlich bezahlbarer wäre, jedoch haben die Grünen dagegen gestimmt. Was tun die Grünen, um das Thema weiter voranzutreiben? Angesichts der aktuellen Debatten um die klaffenden Lücken im Bundeshaushalt 2024 kommt beim Steuerzahler ein gewisses Unverständnis auf, dass Leistungen mit klarem, breitem gesellschaftlichen Nutzen wie zB Elterngeld mit einem Federstrich und wenigen Monaten Vorlaufzeit gestrichen werden können, aber bei den Staatsleistungen an die Kirchen, gegen die seit Jahrzehnten aus zahllosen guten Gründen gekämpft wird, wird jahrelang (zumindest aus Sicht der Bürger) nur herumgeredet.
Sehr geehrte Frau T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen an Dieter Janecek bezüglich der geplanten Ablösung der Staatsleistungen. Wie Sie richtig feststellen, ist diese in unserem Wahlprogramm vorgesehen und im Koalitionsvertrag explizit als Ziel festgehalten. Die erste Phase des Gesetzgebungsprozesses gestaltete sich so, dass im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Vertreter*innen der Länder und der betroffenen Kirchen sowie Vertreter*innen des BMI - unter Hinzuziehung externer Expert*innen - die Parameter der Ablösung ausloten sollte. Hierzu zählen beispielsweise eine gemeinsame Definition von Staatsleistungen, die genaue Differenzierung zwischen positiven und negativen Staatsleistungen, die Handhabung von Kirchenbaulasten, die Berechnungsgrundlage der Ablösesumme, etc. Im Rahmen dieser AG wurde auch Raum geboten, um potentielle Probleme und Bedenken zur Sprache zu bringen. Dieser AG-Prozess wurde im Frühjahr 2023 abgeschlossen. Konkordatär ist zudem ein freundliches Einvernehmen mit dem Hl. Stuhl geboten.
Es ist damit zu rechnen, dass noch im Laufe dieses Jahres oder zu Beginn des kommenden Jahres ein Gesetzesentwurf vorliegt und in das parlamentarische Verfahren eingeht. Wir Grüne setzen uns nachdrücklich dafür ein, dass dieser seit über 100 Jahren bestehende Verfassungsauftrag nun endlich eingelöst wird. Ein dauerhaftes Fortbestehen der Staatsleistungen in Höhen von (derzeit) ca. 600 Millionen Euro ist nicht nur nicht mehr vermittelbar, sondern widerspricht auch dem Anliegen des Grundgesetzes. Wir setzen uns dafür ein, dass auf Bundesebene nun endlich das notwendige Grundsätzegesetz geschaffen wird, damit die 14 betroffenen Bundesländer sodann die konkreten Ablösemodalitäten mit den Diözesen und Landeskirchen aushandeln können.
Freundliche Grüße
Team Janecek