Frage an Dieter Janecek von Ulrich A. bezüglich Familie
Hallo Herr Janececk,
was wollen Sie tun, um die übertriebene Machtstellung von Müttern zu modifzieren, sodaß Kinder nach Trennung und Scheidung endlich gleichberechtigt Zugang zu Vater und Mutter haben? Haben Sie ein Programm, das es ermöglicht, daß gerade Kinder von ledigen Vätern Zugang zu ihm bekommen?
mfG U.Anton
Sehr geehrter Herr Anton,
Im 1998 neu gefassten Kindschaftsrecht ist geregelt, daß die gemeinsame elterliche Sorge über die Ehescheidung hinaus beibehalten wird, daß hiermit die Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder bei beiden Eltern liegt. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge erfolgt nur dann, wenn ein Elternteil einen Antrag auf Alleinsorge stellt. Der Gesetzgeber ergreift mit diesem Gesetz Partei für das Kind und für Eltern, die elterlich sein wollen, und ihre eigenen Interessen zurückstellen, um das Kindeswohl zu garantieren. Es gab mit der Verabschiedung der Kindschaftsrechtsreform einen Perspektivwechsel weg vom alleinigen Elternrecht mehr hin zu einem kindzentrierten Recht. Wir Grüne setzen uns dafür ein, daß Kinder offensiv an diesen Entscheidungen beteiligt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 die vorrangige Rechtsstellung der Mutter, wenn es bei unverheirateten Paaren zu keiner einvernehmlichen Sorgeerklärung kommt, bestätigt. Für die Grünen ist es unbestritten, dass alles zu tun ist, um den Eltern bereits im Vorfeld von Konflikten bei der Suche nach gemeinsamen Wegen zu helfen. Hier sind Aufklärung sowie Hilfs- und Beratungsangebote zur Stärkung von Elternkompetenz unabdingbar. Die Regelung der elterlichen Sorge darf nicht erst im Konflikt- oder Trennungsfall zum Thema werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag und kinderpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Ekin Deligöz. ekin.deligoez@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Janecek