Frage an Dieter Janecek von Christa B. bezüglich Recht
Inwiefern sind Sozialhilfeempfänger besser gestellt, wenn sie die Sozialhilfe von der Bundesagentur bekommen? Wie werden sie konkret gefördert und worin werden sie gefördert? Dazu würde ich gerne in München Beispiele genannt bekommen. Danke im Voraus.
Sehr geehrte Frau Bauer,
mit der Arbeitslosen- und Sozialhilfe bestanden zwei bisher steuerfinanzierte Hilfesysteme für Erwerbslose nebeneinander. Für die Sozialhilfeempfängerinnen bedeutet die Einführung des ALG II einen Gewinn: Sie haben einen durchschnittlichen Leistungsanspruch von 651 € (als Single), indem die weiteren Bedarfe weitgehen pauschaliert enthalten sind und bei der monatlichen Auszahlung berücksichtigt werden. Gleichzeitig sind sie bezüglich der arbeitsmarktpolitischen Förderung nun den bisherigen ArbeitslosenhilfeempfängerInnen gleichgestellt.
In München bietet eine seit dem 1.1.2005 eingerichtete "Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH" (ARGE) ihre Dienstleistungen im Rahmen des städtischen Sozialbürgerhaus-Konzeptes dezentral und wohnortnah in den einzelnen Stadtteilen an. Erwerbsfähige und hilfsbedürftige Personen erhalten neben der Arbeitsvermittlung und der finanziellen Grundsicherung noch 54 weitere soziale Dienstleistungen, die alle wichtigen Arbeitsbereiche abdecken.
Fazit: Die Umsetzung der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe findet statt und ist nach einem Dreivierteljahr noch nicht so abgeschlossen, das bereits eine endgültige Bilanz gezogen werden kann. Bisherige Sozialhilfeempfänger haben eine bessere Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt als bisher. Zu bedauern ist, dass die Debatten um das sog. HARTZ IV viel mit Angstmache und Desinformation geführt worden ist. Fakt ist aber auch, dass die neuen Systeme einen Anspruch aufgeben: die Lebensstandardsicherung auf mittleren und höheren Niveau.
Mit besten Grüßen
Dieter Janecek