Frage an Detlev Pilger von Heinrich D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Pilger,
in Zukunft werden private Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung kaum noch wirtschaftlich neutral zu betreiben sein, obwohl sie noch weitgehend funktionsfähig sind und im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz noch lange betrieben werden könnten. Ein Weiterbetreiben ist darüberhinaus nach den jetzigen Plänen äußerst umständlich und aufwendig.
Hier brauchen wir eine schnelle und einfache Lösung durch den Gesetzgeber, damit diese Anlagen nicht aus dem Netz gehen, was ein ökonomischer und ökologischer Unsinn wäre.
Wie ist Ihre Position hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
D. H. D.
Sehr geehrter Herr Dr. Degen,
vielen Dank für Ihre Frage. Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, brauchen wir eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. Mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien am Stromverbrauch, so haben wir es im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, sollen es bis 2030 sein; die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien im Stromsektor kann und muss bereits deutlich vor dem Jahr 2050 beschritten werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir es zunächst einmal, dass sich die Bundesregierung am 23. September 2020 auf einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verständigen konnte. Aus unserer Sicht enthält der Regierungsentwurf einige entscheidende Elemente, darunter insbesondere eine Regelung zur finanziellen Beteiligung für die Standortgemeinden von Windkraftanlagen, mit der wir die Akzeptanz des für die Energiewende zwingend erforderlichen Windkraft-Ausbaus erhöhen wollen. Außerdem ist für Windkraftanlagen künftig eine Südquote vorgesehen, damit sich Länder wie Bayern (mit ihrer 10H-Regelung) oder auch Baden-Württemberg beim Windkraftausbau nicht länger aus der Affäre stehlen können. Beides sind Forderungen, die wir als SPD-Bundestagsfraktion bereits seit langem erheben, und mit denen wir uns nun durchsetzen können.
Sie weisen jedoch vollkommen zurecht darauf hin, dass die Energiewende nur dann zum Erfolg geführt werden kann, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch aktiv vorangetrieben werden kann. Wesentliche Themenbereiche haben Sie bereits adressiert. Neben ambitionierten Ausbaupfaden für die Wind- und die Solarenergie setzen wir uns im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren deshalb ganz explizit dafür ein, bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abzubauen. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch und vor allem, den Eigenverbrauch von Solaranlagen künftig deutlich zu vereinfachen, so wie es im Übrigen auch die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorsieht. Und wir wollen bei der (im Regierungsentwurf zumindest ansatzweise vorgesehenen) Anschlussregelung für PV-Altanlagen, die nach 20 Jahren EEG-Vergütung aus der Förderung fallen, noch einmal nacharbeiten. Ein verfrühtes Abschalten von noch funktionierenden Solaranlagen wäre nicht nur ein falsches Signal, sondern würde zugleich unsere Bemühungen für mehr Klimaschutz konterkarieren.
Um künftig endlich auch die Mieterinnen und Mieter an der Energiewende partizipieren zu lassen, wollen und werden wir die Rahmenbedingungen für den sog. Mieterstrom spürbar verbessern. Auf diese Weise tragen wir auch dazu bei, das enorme Flächenpotenzial bereits versiegelter Dachflächen in den Städten für die Energiewende fruchtbar zu erschließen. Außerdem arbeiten wir darauf hin, das sog. Energy Sharing, die erneuerbare Stromerzeugung und den gemeinschaftlichen Verbrauch innerhalb von Energiegemeinschaften, bestenfalls in Verbindung mit Speichern zu ermöglichen.
Ganz im Sinne dieser konkreten Maßnahmen für eine beschleunigte und vor allen Dingen bürgernahe Energiewende ist es uns in der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen, bezahlbare erneuerbare Energie für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Deshalb wollen wir die Finanzierung der Energiewende grundlegend neu justieren und eine gerechtere Verteilung der Kosten erreichen. Mit der Absenkung der EEG-Umlage, die ab dem kommenden Jahr schrittweise erfolgen soll, gehen wir einen ersten kleinen aber entscheidenden Schritt.
Mit dem bevorstehenden parlamentarischen Verfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes kommen wir nach langem Hin und Her und zähem Ringen innerhalb der Bundesregierung nun endlich in eine tiefergehende parlamentarische Diskussion mit unserem Koalitionspartner, der, nicht zuletzt nach den jüngsten Ankündigungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und seinem Ruf nach einer parteiübergreifenden „Klima-Charta“, endlich Farbe bekennen muss. Im parlamentarischen Verfahren werden wir also sehen, inwieweit auch die Unionsfraktion bereit ist, die gemeinsam vereinbarten Ziele mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.
Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls steht fest, dass wir die Ausbau- und die Klimaziele nur erreichen können, wenn sich Bürgerinnen und Bürger sowie Kleingewerbetreibende unter attraktiven Rahmenbedingungen und mit entsprechenden finanziellen Anreizen deutlich stärker als bislang beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einbringen können. Wir stehen für bezahlbare erneuerbare Energie für alle.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Pilger, MdB