Frage an Detlev Pilger von Luise R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Pilger,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordneter aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.
Liebes Medinetz-Team,
die Flüchtlingspolitik gehört seit den Koalitionsverhandlungen zu den größten Streitpunkten zwischen der SPD und unserem Koalitionspartner.
Ein Ergebnis der Verhandlungen ist die bessere Identifizierung von Menschen, die sich einer Abschiebung widersetzen. Aus diesem Grund wurde im "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" der Unterfall der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität eingeführt. Dies soll Personen abstrafen, die über ihre Identität getäuscht oder zumutbare Bemühungen zur Passbeschaffung nicht vorgenommen haben. Die Feststellung der Identität ist für den Asylprozess von großer Bedeutung. Es ist grundsätzlich richtig, dass Menschen, die bewusst gegen diese manchmal unschöne Notwendigkeit arbeiten, zur Verantwortung gezogen werden. Dabei darf natürlich niemand bestraft werden, der lediglich aus einem Staat mit einer schlechten Verwaltung stammt, sondern nur diejenigen, die bewusst täuschen. Das Erwerbsverbot sehe ich aber ebenfalls als integrationsschädlich und deswegen kritisch. Die Verhängung allgemeiner Sanktionen würde ich jedoch bei vorsätzlicher Täuschung als grundsätzlich gerechtfertigt ansehen.
Wo Sie sich meiner vollen Unterstützung sicher sein können, ist die Kritik an den Strafmaßnahmen gegen Asylsuchende und HelferInnen. Das Strafrecht ist das schärfste Mittel in unserem Rechtsstaat und darf nur im Extremfall angewandt werden. Die Inhaftierung ohne richterlichen Beschluss ist auch bei einer räumlichen Trennung von anderen Inhaftierten nicht hinnehmbar. Es darf nicht einmal der Eindruck einer willkürlichen Verhaftung oder der Kriminalisierung schutzsuchender Menschen entstehen. Aus ähnlichen Gründen stehe ich auch der Kriminalisierung von beratenden Personen ablehnend entgegen. Informieren sollte keine Straftat sein. Das hier die Falschen im Gefängnis landen können, scheint mir durch den Gesetzentwurf fast unvermeidlich.
Wie auch schon die SPD-Innenminister schließe ich mich daher der Ablehnung des Gesetzes in der aktuellen Version an und werde gegen den Gesetzesentwurf stimmen. Vorausgesetzt ist eine Abstimmung über das Gesetz in der aktuellen Form. Die Kritik aus den Reihen meiner Partei und den anderen Fraktionen im Bundestag lässt aber hoffen, dass der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren abgeändert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Pilger, MdB