Frage an Detlev Pilger von Gabriele H. bezüglich Frauen
Im Herbst 2016 wurde im Bundestag ein Prostituiertenschutzgesetz verabschiedet, das vielen Menschen, die sich aktiv mit der Situatiion von Prostituierten in Deutschland beschäftigen und die Entwicklung zum Wirtschaftsfaktor beobachten, absolut unzureichend ist. Die mit einigem Aufwand verbundenen Maßnahmen bleiben den Kommunen überlassen.
Das Bündnis Stop Sexkauf stellt fest, dass dieses Gesetz nicht die Frauen in der Prostitution schützt, sondern es befördert vielmehr ihre industrialisierte sexuelle Ausbeutung.
Kennen Sie das "Nordische Modell", das z.B. in Schweden umgesetzt wurde und wie ist Ihre Meinung?
G. H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Antwort um meine persönliche Meinung handelt, die nicht zwingend die Position meiner Partei widerspiegelt.
Das sogenannte „Nordische Modell“, welches die Freier von Prostituierten unter Strafe stellt, ist mir bekannt. Jene Staaten, die das Modell zur Anwendung bringen, begreifen Prostitution als Menschenrechtsverletzung und ferner als eine Form sexualisierter Gewalt. Meines Erachtens nach stellt diese Gesetzesform eine sinnvolle Schutzmaßnahme für Sexarbeiter*innen dar. Auch seit der Verabschiedung des sogenannten „Prostitutionsgesetzes“ von 2002 erleben wir, statt erhoffter Entkriminalisierung des Sektors, eher eine Verschlechterung der Situation: Mafia-ähnliche Strukturen nehmen in Bordellen überhand, Menschenhandel wird im schlimmsten Falle sogar erleichtert. Obgleich mir die Maßnahmen des Prostituiertenschutzgesetzes von 2016 sinnig erscheinen, erachte ich persönlich dennoch ein vollständiges Verbot von Sexarbeit nach dem „Nordischen Modell“ als die bessere Schutzmaßnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Pilger, MdB