Frage an Detlev Pilger von Egbert B.
Lieber Detlev Pilger
Nach deinen deutlich anderslautenden Grundüberzeugungen zu Klimaschutz und Energiewende, entsprechenden Verlautbarungen im Wahlkampf und zuletzt auch in persönlichen Gesprächen hast du der EEG-Novelle trotzdem zugestimmt, ebenso wie fast alle SPD-Kollegen. Hast du eine halbwegs nachvollziehbare Begründung für uns und deine Wähler? Und hast du insbesondere keine Angst davor, dass damit deiner Partei und der Demokratie insgesamt weitere Glaubwürdigkeit abhanden kommt und beiden ein erheblicher Schaden entsteht?
Gruß Egbert Bialk
Lieber Egbert Bialk,
tatsächlich habe ich mich im Vorfeld sehr kritisch zu den Vorhaben im Rahmen der EEG-Novellierung gezeigt und hatte auch vor, mich bei der Abstimmung zu enthalten. Ich habe meine Einstellung jedoch geändert, da, wie Du der Presse wahrscheinlich entnommen hast, einige Änderungen doch noch Einzug in das Gesetz gefunden haben, die ich sehr begrüße. Einige dieser Änderungen hatte ich gemeinsam mit anderen kritischen Kollegen im Ausschuss und auch in anderen Besprechungen zur EEG-Novelle angesprochen. Da unsere Kritik berücksichtigt wurde, wäre es falsch und auch der Verantwortung eines Bundestagsabgeordneten nicht angemessen gewesen, dem Gesetz aus Prinzip meine Zustimmung zu verweigern.
Ich möchte Dir exemplarisch zwei Argumente auflisten, die mich zu dieser Entscheidung bewogen haben:
Ich habe mich im Vorfeld der Diskussionen immer wieder dahingehend geäußert, dass eine Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das Erneuerbare Energien Gesetz daran scheitert, dass die Menschen das Gefühl haben, alleine für die steigenden Kosten der Energiewende aufkommen zu müssen. Die lange Liste der Härtefälle und der Umgang der Medien mit diesem Thema, haben natürlich zu dieser Intoleranz beigetragen. Mir war es also wichtig, dass sich genau an diesem Umstand etwas ändert. Es war schon absehbar, dass die Liste der Härtefälle überprüft werden musste, da es eine entsprechende Vorgabe der Europäischen Union gab.
Das EEG geht jedoch über die Vorgaben der Europäischen Union hinaus. Es ist nunmehr eine Stromintensität von 16% bzw. 17% vorgesehen, statt der 14%. Unternehmen, die diese Grenze in der Vergangenheit erreicht haben und in der Zukunft nicht mehr erreichen werden, werden mit der EEG-Umlage stufenweise belastet.
Zudem ist es der Bundesregierung durch eine Verordnungsermächtigung nun möglich, ganz flexibel die Branchenliste zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Damit wird das EEG ein ganzes Stück flexibler.
Ein weiterer Punkt ist das System zur Grünstromvermarktung. Wie Dir vielleicht bekannt ist, bin ich schon immer ein großer Gegner des Atomstroms gewesen. Es entspricht meiner Grundüberzeugung, dass wir keine Atomkraftwerke in Deutschland haben sollten und darüber hinaus auch die Wahl, ob wir Atomstrom aus unseren Anrainerstaaten nutzen wollen oder nicht.
Nach bisheriger Gesetzeslage war es nicht möglich, die „grüne Eigenschaft“ des Stromes beim Endkunden auszuweisen, da die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits mit der EEG-Umlage für die Erzeugung des Stroms aus Erneuerbaren Energien zahlen. Ohne die Grünstromvermarktung ist es Stromverbraucher jedoch nicht möglich, reinen Ökostrom aus Deutschland zu beziehen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht möglich ist, sich beispielsweise dem Atomstrom aus Frankreich zu entziehen, obwohl sie dies aus moralischen Gründen ablehnen.
Mit der Verordnungsermächtigung wird es jedoch möglich sein, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland genau diese Wahl lässt. Es bleibt zwar noch abzuwarten, ob eine solche Verordnung europarechtskonform ist, aber im Anschluss an eine solche Prüfung wird die Verordnung zur Grünstromvermarktung unmittelbar erlassen.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas deutlicher geworden ist, warum ich mich trotz meiner kritischen Anmerkungen zur EEG-Novelle doch dafür entschieden habe mit Ja zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Detlev Pilger, MdB