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Detlef Müller
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Frage von Katrin H. •

Frage an Detlef Müller von Katrin H.

Sehr geehrter Herr Müller,

In den Medien vom 21.02.2009 wurde gesagt, dass die Abwrackprämie für Altautos von 2500,00 Euro bei Hartz IV Empfängern als Einkommen gezählt wird. Ist dies tatsächlich so? Wenn ja, wieso werden Personen die diese Prämie am nötigsten gebrauchen könnten, benachteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ähnlich wie bei der Kindergelderhöhung um 10,-€ handelt es sich bei der Abwrackprämie um eine "Einnahme in Geldeswert", die als Einkommen zu berücksichtigen ist.

Somit können Hartz-IV-Empfänger nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren, weil der Betrag von 2500 Euro auf ihre Grundsicherung angerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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