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Detlef Müller
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Frage von Änne T. •

Wann will das Parlament wieder mehr Geld für Integrationskurse (Wiederholung) und Berufssprache-Kurse B2 ausgeben?

Sehr geehrter Herr Müller,
wir lernen Deutsch in einem Integrationskurs. Wir sprechen über Politik und warten auf unsere B1-Zertifikate. Viele von uns wollen B2 lernen. Aber es gibt nicht so viele Plätze in den Schulen, weil das BAMF vom Parlament wenig Geld bekommt. Die Finanzierung ist ein Problem für uns, weil wir mehr Deutsch lernen wollen und müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Integrationskurs IK93 von Frau T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Förderung der Sprach- und Integrationskurse. Sprachkenntnisse sind der wohl wichtigste Baustein, um am gesellschaftlichen Leben, sei es bei der Arbeit oder im Privaten, teilnehmen zu können. Es freut mich, dass sich so viele aus Ihrem Kurs interessiert und engagiert zeigen. 

Vorab sei angemerkt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht für die finanzielle Ausstattung, sondern für die Planung und Durchführung aller Sprachförderungen in Deutschland zuständig ist. Finanziert werden Deutschkurse bis einschließlich Sprachniveau B1 vom Bundesinnenministerium (BMI) und ab B2 Niveau vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 

Wie viel Geld für welche Kurse vorgesehen ist steht in dem Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung (GPS). Dieses Programm besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: den Integrationskursen (IK) und den Berufssprachkursen (BSK). Je nachdem, welches Sprachniveau im IK erreicht wurde, kann der BSK dann zum Erwerb des Sprachniveaus A2 bis B2 fortgeführt werden. 

In den letzten beiden Jahren hat sich die Nachfrage nach Sprach- und Integrationskursen stark erhöht. Würde der Bund diese weiterhin bezahlen, würden Mehrausgaben in der Größenordnung von etwa 50 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren entstehen. Gleichzeitig gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Berufssprachkurse. 

Mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 27. November 2024 hat die Bundesregierung deshalb Maßnahmen beschlossen, die das Gesamtkonzept Sprache unter Anderem effizienter machen. Personen mit Sprachkenntnissen unterhalb dem Niveau B1 sollen so auch in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Berufsbegleitender weiterer Spracherwerb ist im Gesamtprogramm Sprache unter anderem durch neu entwickelte Berufssprachkurse wie den Job-Berufssprachkurs oder Selbstlernformate im Anschluss möglich. 

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller

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