Frage an Detlef Müller von Eckart K.
Sehr geehrter Herr Müller,
warum haben Sie GEGEN den Antrag gestimmt? Sind Ihnen die DDR-Bergleute nicht genug wert?
Mit freundlichen Grüßen,
E. Kühne.
Sehr geehrter Herr Kühne,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie beziehen sich wahrscheinlich auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE "Keine Kumpel zweiter Klasse - Rentenansprüche der Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredlung wahren" (Drucksache 18/7903).
Es gibt eine alte parlamentarische Regel unter den Koalitionsfraktionen, die lautet: Alle Anträge der Opposition werden grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, man hat sich ausdrücklich darauf verständigt, mit der Opposition zusammenzuarbeiten, oder die Abstimmung wurde (z.B. in bestimmten ethischen Fragen, die reine Gewissensentscheidungen berühren) freigegeben. Andernfalls könnte nämlich die Opposition die Regierungsfraktionen ständig vor sich hertreiben, in dem sie Anträge formuliert, die die Regierungskoalitionen schwerlich ablehnen können, und die Regierungskoalitionen müssten sich ständig wegen irgendeines Antrages darüber beraten, ob man jetzt doch dafür stimmt, oder sich enthält, etc.
In der Praxis sähe das in einem (spielerischen…) Beispiel so aus: Die Fraktion die „LINKE“ bringt einen Antrag ein, der lautet: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Der Deutsche Bundestag setzt sich für den Weltfrieden ein.“ Natürlich können eigentlich CDU/CSU und SPD nichts dagegen haben, klar. Stattdessen aber wird der Antrag erst einmal abgelehnt, damit die LINKE ihn nicht als Erfolg verkaufen kann. Dann aber verabschieden die Regierungskoalitionen mit ihren Stimmen einen eigenen Antrag, der lautet: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für den Weltfrieden einzusetzen und ausreichend Mittel hierfür im Bundeshaushalt 2018 bereitzustellen.“ Sie sehen, irgendwie fast das gleiche, politisch hat man dadurch aber das Feld nicht den LINKEN überlassen.
Nun aber zur Sache, denn die Sache, die Sie angesprochen haben, ist ernst: Seit Jahren nunmehr versuchen wir als SPD die Union davon zu überzeugen, das leidige Thema Rentenüberleitung endlich einer guten Lösung zuzuführen, und zwar durch ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz und einen Härtefallfonds. Aber meistens haben wir mit der Union wie mit einer Wand geredet, und wir als SPD hatten oft den Eindruck, die Union warte eigentlich auf die berüchtigte „biologische Lösung“.
Mit dem Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes hat das Bundeskabinett nunmehr auf unser Betreiben die vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland auf den Weg gebracht. Die Angleichung soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Zum 1. Juli 2024 soll in Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten.
Die Rentenüberleitungsproblematik ist allerdings eine ganz andere und ungleich kompliziertere Geschichte, wie Sie sicher wissen. Oftmals ist hierbei eine befriedigende Lösung aus verfassungsrechtlichen Gründen schlicht nicht möglich, weil sonst nämlich (und zwar im Verhältnis zu westdeutschen Vergleichsgruppen) unter Umstände neue Ungleichheiten geschaffen würden. Der vorliegende Antrag der LINKEN ist hier überhaupt nicht hilfreich und geht am Thema vorbei, hier kann ich nur auf den guten Redebeitrag meiner Kollegin Daniela Kolbe im Plenum verweisen.
Deshalb fordert die SPD Sachsen die Einrichtung eines Gerechtigkeitsfonds für jene Menschen, die durch die Rentenüberleitung der Nachwendezeit Nachteile erlitten haben. Die Betroffenen, wie z.B. Krankenschwestern, die ehemaligen Beschäftigten der DDR-Braunkohleveredelung, die in der DDR-Geschiedenen oder die ehemaligen Reichsbahner, sollen aus diesem Fonds eine abschließende Geldleistung erhalten. Durch die Zahlungen aus dem Fonds würden die Betroffenen für ihre nach 1990 verlorenen Anwartschaften entschädigt werden. Diese Forderung werden wir nun in die parlamentarische Arbeit einbringen, um auf diesem Weg - wenn möglich - doch noch eine Abhilfe für die Betroffenen zu schaffen. Ich hoffe, dass wir den Koalitionspartner von diesem Vorhaben werden überzeugen können.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB