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Detlef Müller
SPD
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Frage von Lukas W. •

Was werden sie tun, um den Wettbewerb im Güterverkehr für private EVUs gerechter zu gestalten?

Sehr geehrter Herr Müller.

Mein Name ist Lukas Wenz. Ich bin in der Ausbildung zum Lokführer bei RheinCargo und wohne in Köln.

Ende 2020 gab es eine Umstellung der Bepreisung bei DB Netz. Aus diesem Grunde fallen nun für durch Eigenverschulden entstandene Verspätungen von Zügen Strafzahlungen an. Nun sind wir als Triebfahrzeugführer dazu angehalten Ankünfte und Abfahrten aller Züge minutengenau zu dokumentieren, damit eventuelle Strafzahlungsanforderungen genau geprüft werden können.

Nun sind die Tfs dafür verantwortlich die Ankunft und Abfahrt des Zuges und außerplanmäßige Halte größer als 15 Minuten mit Angabe des Standortes, der Fahrtrichtung und einer eventuell bekannten Begründung zu dokumentieren und an eine bestimmte Mail Adresse zu versenden. Das bedeutet Mehrarbeit, welche so nicht sein muss.

Zusätzlich muss das EVU Strafe zahlen, wenn die Folgefahrt zu spät ist, obwohl die Verspätung der vorausgehenden Fahrt DB Netz verschuldet hat.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wenz,

zunächst einmal Danke für Ihre Frage und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Berufswahl. Als gelernter Lokführer und ehemaliger Ausbilder freue ich mich, dass junge Menschen diesen großartigen Beruf wählen. Zudem brauchen wir zur Umsetzung der Verkehrswende und zur Umsetzung unserer Ziele für den Schienenverkehr bis ins Jahr 2030 (Verdopplung der Fahrgastzahlen, 25-Prozent-Anteil der Schiene am Güterverkehr und Umsetzung des Deutschlandtaktes) neben den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem gut ausgebildetes Fachpersonal. Dazu tragen Sie bei!

Nun aber zu Ihrer eigentlichen Frage:

Die Pönalenregelungen im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), welches die Grundlagen für die von Ihnen beschriebenen Strafzahlungen bildet, müssen tatsächlich überarbeitet werden. Dabei sind die Pönalenregelungen aber nur ein Feld im ERegG, das der Überarbeitung bedarf. Eigentlich wollten wir schon in dieser Legislaturperiode eine große Novelle der Eisenbahnregulierung durchführen, was leider am zuständigen Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur gescheitert ist.

Zwar gab es im Frühjahr 2021 eine kleine Novelle des ERegG, diese hat viele wichtige Punkte aber außen vorgelassen, die unbedingt einer Umsetzung bedürfen. Dazu zählen neben den angesprochenen Pönalenregelungen auch die Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen für den Deutschlandtakt und die Änderung des Systems zur Trassenbepreisung. Diese Novelle wollen wir Zeitnah nach der Bundestagswahl umsetzen.

Im Einzelnen werden wir hier darauf hinwirken, dass für die Trassenbepreisung – also die Kosten, welche die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) für die Nutzung der Infrastruktur bezahlen – das Grenzkostenprinzip ernsthaft geprüft und eingeführt wird, wenn es der Stärkung der Schiene dient.

Zudem wollen wir die Pönalenregelungen dahingehend ändern, dass EVUs tatsächlich nur dann Pönalen zahlen müssen, wenn sie selbst für eine Verspätung verantwortlich sind und es eine entsprechende Haftungsregelung für Schlechtleistungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen gibt. Dass wird zwar den für Sie notwendigen Arbeitsaufwand nicht senken, entlastet aber die EVUs.

Zudem werden wir die Regelungen zur Kapazitätszuweisungen an die Bedarfe des Deutschlandtaktes anpassen und wollen prüfen, wie sich Infrastrukturausbau und Eisenbahnregulierung beispielsweise im Hinblick auf Langsamfahrstellen besser verzahnen lassen.

Insgesamt muss es das gemeinsame Ziel von Bahnsektor und Politik sein, dass die Bahn als Branche ihren Beitrag zur Verkehrswende bestmöglich leisten kann. Dafür werde ich mich als Verkehrspolitiker auch in den kommenden 4 Jahren mit aller Kraft einsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller (Chemnitz)
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD-Bundestagsfraktion
Sprecher der Landesgruppe Sachsen
Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Stellvertretendes Mitglied Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen

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