Nun wird in der Bahn eine FFP 2 Maskenpflicht diskutiert. Gibt es da wissenschaftliche Daten dass trotz guter Durchlüftung mit Klimadas Risiko höher ist als in anderen Räumen wo keine Maske nötig ist?
Sehr geehrter Herr Müller, ich habe von Studien gelesen, dass der Luftaustausch durch Klimaanlage sehr hoch sei. Dennoch muss man im Fernverkehr und auch nur in D eine Maske tragen. In andren viel schlecht belüfteten Räumennist das nicht erforderlich. Das ist ohne weitere Erklärungen nicht nachvollziehbar, zumal sich ja die meisten impfen lassen können.
Sehr geehrter Herr S.,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.
Das der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und vor allem der Fernverkehr auf der Schiene aufgrund guter Belüftungssysteme mit hinreichendem Abstand sicher ist, haben erste Studien schon früh nach Beginn der Coronapandemie gezeigt.
Nichtsdestotrotz hat die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gerade in den Hochzeiten der Pandemie eine wichtige Rolle gespielt, da im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im SPNV gerade zu den Stoßzeiten entsprechende Abstände nicht sichergestellt werden können. Hier gilt es, auch aus Rücksicht auf Menschen, die sich nicht hinreichend schützen können, weiterhin Vernunft walten zu lassen und Masken zu tragen.
Ob die Maskenpflicht hierzu noch das geeignete Mittel ist oder hier auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger vertraut werden sollte, darüber lässt sich diskutieren.
Ich selbst befürworte die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, da sie mit einem relativ geringen Eingriff für den Einzelnen bzw. die Einzelne einen verlässlichen Schutz für Menschen aus vulnerablen Gruppen bietet.
Die Maskenpflicht muss aber für die Kunden öffentlicher Verkehrsmittel nachvollziehbar und umsetzbar sein. Daher gilt für mich, dass es hier keinen Flickenteppich zwischen den Bundesländern und den Verkehrsträgern geben darf.
Denn es ist schlichtweg nicht vermittelbar, warum die Maskenpflicht bei einem Regeionalexpress zwischen Bayern und Sachsen während der Fahrt in Sachsen gilt, in Bayern hingegen die Maske abgenommen werden kann.
Gleiches gilt bei Reisen mit dem Fernverkehr. Hier kann bei einer Reise ab München im ÖPNV auf die Maske verzichtet werden, bei Umstieg in einen ICE der im Zweifel deutlich weniger besetzt ist, gilt jedoch die Maskenpflicht.
Die Maskenpflicht sollte daher einheitlich geregelt werden – entweder sie gilt in allen Bundesländern oder in Keinem. Hier sind die Länder in der Verantwortung, entsprechende Absprachen zu treffen, denn in Ihrer Verantwortung liegt die Festsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV.
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller