Der neue Impfstoff-Sicherheitsbericht des PEI weist 1919 Todesverdachtsfälle aus. Werden Sie diese Nachteile in ihre Abwägung mit einbeziehen, wenn Sie im Januar über die Impfpflicht abstimmen?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst: Bisher liegt weder ein Gesetzentwurf, noch einer der angekündigten Gruppenanträge zu einer beabsichtigten allgemeinen Impfpflicht vor. Eine Bewertung ist von daher also noch nicht möglich.
Selbstverständlich fließen in meine Bewertung auch die Erkenntnisse des RKI, aber natürlich auch des Paul-Ehrlich-Institutes ein. Nur - auch diese Zahlen muss man natürlich einordnen. Das PEI berichtet mit Stand November 2021 von 1919 Verdachts(!)meldungen über einen tödlichen Ausgang in „unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung“ . Im Klartext: Auch jemand, der im April geimpft wurde und im Oktober verstarb, kann als „Verdachtsfall mit tödlichem Ausgang“ gemeldet werden, auch wenn die Ursache eine ganz andere war. Aus den Zahlen des PEI geht ebenso hervor, dass ein erheblicher Teil der gemeldeten Todesfälle bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen auftraten. Das Paul Ehrlich-Institut schätzt insgesamt ein, dass von den bis 30.11.2021 gemeldeten 1919 Verdachtsfällen lediglich 78 – also knapp vier Prozent – tatsächlich im Zusammenhang mit der Impfung stehen, insbesondere Thrombosen durch eine Impfung mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson. Darüber wurde auch in den Medien früh und ausführlich berichtet.
Und auch weiter zur Einordnung der Zahlen des PEI: Bislang wurden in Deutschland rund 147 Millionen Impfdosen verabreicht. Selbst wenn es tatsächlich 1919 Todesfälle gäbe, die ursächlich auf die Impfung zurückzuführen wären, betrüge die Todesräte 0,001%. Nimmt man die Anzahl der geimpften Personen, derzeit ca. 62 Millionen, als Basis, betrüge die Todesrate ca. 0,003%. Diese Werte sind, obwohl jeder Todesfall tragisch und jeder einzelne Fall zu viel ist, absolut im Bereich aller anderen Impfungen, von Grippe bis Tetanus.
Mit freundlichen Grüßen,
Detlef Müller