Frage an Detlef Müller von Jörg J. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Müller,
ich habe ihre Antwort auf die Frage von Herrn Rüschow zur Aufhebung des Bestandsschutz im EEG 2009 gelesen und bin über ihre Antwort verwundert. Seine Frage ging nicht an den Bundestag bzw. die Abgeordneten der SPD im Bundestag sondern an den Abgeordneten Detlef Müller. Als Bürger, auch wenn ich nicht aus ihrem Wahlkreis stamme, kann ich von Ihnen eine Antwort auf meine Frage erwarten.
Sie sind als Abgeordneter im Sinne des Grundgesetzes als unabhängiges, nur seinem Gewissen verpflichtetes Mitglied des Bundestages gewählt.
Bei dieser bisher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Rechtslage, erwarte ich als Bürger, auf eine Frage eine entsprechende Antwort.
Wie stehen Sie, der Abgeordnete Marco Bülow, zur Frage des Bestandsschutz im EEG 2009 für räumlich zusammenhängende, technisch eigenständige Biogasanlagen.
Für eine eigenständige Antwort danke ich Ihnen.
Mit freundlichem Gruß,
Jörg Jagnow
Sehr geehrter Herr Jagnow,
gerade weil ich laut Grundgesetz nur meinem Gewissen verpflichtet bin, müssen Sie auch damit leben, dass ich Fragen bei „Abgeordnetenwatch.de“ so beantworte wie ich es für richtig halte.
Und ehrlich gesagt finde ich es schon etwas dreist, dass Sie eine persönliche Antwort von mir einfordern, obwohl Sie mich in Ihrer Frage als „Herr Bülow“ bezeichnen. Das zeigt leider, dass sie nicht an einer persönlichen Antwort eines bestimmten Abgeordneten interessiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB