Frage an Detlef Müller von Renate W. bezüglich Jugend
In der "Freien Presse" vom 25.11.2008 zum Prozeß über ein totes Baby in einer Müllsortieranlage steht im Untertext: "Wer ein Neugeborenes tötet, ist kein Mörder - Verurteilung nur wegen Totschlags möglich" . Und weiter im Text: "Das Mordmerkmal der Arg- und Wehrlosigkeit greife hier nicht. Denn die Rechtssprechung gehe davon aus, daß ein Neugeborenes keine Bedrohung erkennen könne...Erst etwa ab 22. Lebensmonat, so eine frühere BGH-Entscheidung, könne sich ein Kleinkind einer Gefahr bewußt sein..."
Ich wünsche der jungen Frau nichts Böses. Aber mich empört diese Rechtslage an sich und vermute, der Tierschutz wird entschiedener durchgesetzt..Sind solche Gesetze noch zeitgemäß??
Sehr geehrte Frau Wiedemuth,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
So sehr ich auch Ihr Unverständnis über den Prozess um das tote Baby nachempfinden kann, denke ich nicht, dass wir in Deutschland einen Mangel hinsichtlich der Gesetzeslage haben. Grundsätzlich steht dem Staatsanwalt im Falle einer Kindstötung auch eine Anklage wegen Mordes offen. Allerdings müssen für die Anklage nach § 211 des STGB (Anklage wegen Mordes) bestimmte Straftatbestände vorhanden sein.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Mütter, die ihre Kinder töten, meist in einer verzweifelten Lage sind. Oftmals werden dazu vor der Verhandlung vom Gericht medzinisch/psychologische Gutachten angefordert, damit festgestellt werden kann, ob sich die Mutter in einer verzweifelten Situation befunden hat. In diesem Falle erfolgt dann die Anklage wegen Totschlags.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB